Abgeltungsteuer ja, Gehirn ausschalten nein

vom 25. November 2013 (aktualisiert am 04. Dezember 2013)
Von: Lutz Schumann
Abgeltungsteuer: Altverluste noch im Jahr 2013 verrechnen.

Abgeltungsteuer: Altverluste noch im Jahr 2013 verrechnen.

Liebe Leserin, lieber Leser, meine langjährigen Newsletter-Abonnenten kennen mich als Anhänger der "Flat Tax", der Abgeltungsteuer. Bereits vor 8 Jahren bekannte ich mich in einem Editorial dazu, dass wir eine Abgeltungsteuer auf alle Einkommen brauchen. Dass ich 2007 auch auf die Gefahren der Abgeltungsteuer aufmerksam machte, änderte nichts an meiner grundsätzlichen Zustimmung.

Eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte haben wir nun seit 2009. Mein persönlicher Eindruck: Die Betroffenen, also wir Steuerzahler, sind mit dieser 25-prozentigen Pauschalsteuer durchaus zufrieden und schätzen ihre Vorteile. Erinnern Sie sich noch an die Jahre vor 2009? Stundenlang, ja ganze Tage saß man als Kapitalanleger vor seiner Steuererklärung und versuchte, mit den richtigen Bankbelegen seine Zinsen, Gewinne und Verluste aus Wertpapieren korrekt in die Finanzamtsformulare einzutragen. Selbst für mich als erfahrenen Steuerzahler war das ein Graus und nur mit viel Gehirnschmalz und zahllosen Excel-Tabellen zu schaffen. Heute lehne ich mich am Jahresende entspannt zurück und überlasse die Arbeit meiner Bank.

Altverluste vor Jahresende nutzen

Diese Bequemlichkeit kann aber auch ins Auge gehen, so wie in diesem Jahr: Am 31. Dezember 2013 endet die Frist zur Verrechnung von Altverlusten. Dabei handelt es sich um Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die vor dem 31. Dezember 2008 gekauft und innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wieder verkauft wurden. Nur noch bis zum Jahresende können Sie diese Verluste Steuern mindernd mit aktuellen Wertpapiergewinnen verrechnen. Tun Sie dies nicht, sind die Verluste quasi verloren, denn Sie können sie nur noch mit Spekulationsgewinnen aus anderen Wirtschaftsgütern verrechnen, zum Beispiel aus privaten Immobilien.

Zugegeben die Abgeltungsteuer ist bequem, dennoch müssen Sie das Verfahren beherrschen. Außergewöhnliche Vorfälle wie die diesjährige Verlustverrechnung müssen Sie selbst erledigen, Ihre Bank macht das nicht automatisch. Ein kostenloses PDF (Größe: 147 KB) mit den wichtigsten Fachbegriffen und Vorgehensweisen finden Sie bei Cortal Consors. Dort können Sie übrigens auch prüfen, ob sich der Verkauf gewinnbringender Wertpapiere momentan lohnt. Hilfreich sind auch die aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit ihren Erklärungen und Anwendungsregeln.

Mein Tipp: Realisieren Sie bis Jahresende Gewinne durch einen Wertpapierverkauf. Diese Gewinne verrechnen Sie mit Ihren Altverlusten und kaufen die veräußerten Wertpapiere wenig später zurück.

Sie sehen: Trotz der ach so bequemen Abgeltungsteuer lohnt es sich, die steuerliche Situation Ihrer Kapitalerträge im Auge zu behalten.

Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur und Herausgeber