10 Jahre Vermögensteuer auf Eis - lebt sie jetzt neu auf?

vom 11. Oktober 2005 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor 10 Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vermögensteuer in Deutschland. Was viele nicht wissen: Die Karlsruher Richter untersagten am 22. Juni 1995 deren Erhebung nicht grundsätzlich. Sie stuften die Vermögensteuer in der damaligen Form nur aus einem wichtigen Grund als verfassungswidrig ein: Die Regeln für die Bewertung des Vermögens verstießen gegen das Gleichheitsgebot. So wurden damals Immobilien zu den veralteten "Einheitswerten" deutlich geringer besteuert als zum Beispiel Bargeld oder Aktien.

Das BVerfG vergatterte die damalige CDU/FDP-Koalition deshalb zum Nachbessern. Übrigens: Aus demselben Grund verpflichtete das Gericht den Bundestag, eine Neuregelung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu treffen. Was auch prompt geschah, indem die "Einheitswerte" abgeschafft wurden.

Bei der Vermögensteuer jedoch einigten sich die damalige Regierung im Bundestag und die SPD-Opposition im von ihr beherrschten Bundesrat nicht auf Änderungen. Die Vermögensteuer ist deshalb damals lediglich "außer Vollzug getreten", förmlich abgeschafft wurde sie nie.

Damit ließe sich die Vermögensteuer jederzeit wieder problemlos erheben. SPD und Grüne schielen seit längerem darauf. Aber auch eine Große Koalition könnte angesichts leerer Kasse dieses schlummernde Gesetz als Einnahmequelle wiederentdecken. Immerhin gibt es in Europa mehr Länder mit einer Vermögensteuer als ohne. Luxemburg liegt übrigens mit 7,3 Prozent deutlich an 1. Stelle, gefolgt von der Schweiz mit 3,6 Prozent.

Hoffen wir, dass die Vermögensteuer dort bleibt, wo sie hingehört: in der Gesetzes-Mottenkiste. Herzlichst, Ihr

Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur