Umsatzsteuervoranmeldung: Wer wann zahlen muss

Jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer muss regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen ans Finanzamt übermitteln. Darin berechnet er die Umsatzsteuer (USt) für den Voranmeldungszeitraum. Für die Meldung hat er bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums Zeit.

Wie lang dieser Voranmeldungszeitraum ist, hängt von der Höhe seiner Umsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) ab. Es gibt Jahreszahler, Quartalszahler und Monatszahler sowie eine eigene Regelung für Existenzgründer:

Jährliche Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Unternehmer und Freiberufler, die jährlich nicht mehr als 1.000 Euro Umsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) ans Finanzamt überweisen, müssen nur die jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen.

Quartalsweise Vorauszahlungen

Liegt die Jahresumsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) über 1.000 Euro, aber unter 7.500 Euro, müssen sie alle drei Monate (Quartal) eine Voranmeldung abgeben und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen.

Monatliche Vorauszahlungen

Unternehmer und Freiberufler, die jährlich mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer (Vorsteuer-Überschuss) ans Finanzamt überweisen, müssen jeden Monat USt-Voranmeldungen abgeben und monatliche Vorauszahlungen abführen.

Besonderheit für Existenzgründer: Im Jahr der Unternehmensgründung und im darauf folgenden Kalenderjahr muss der Unternehmer die USt-Voranmeldung monatlich abgeben.

Meldung per Elster

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist elektronisch ans Finanzamt zu übertragen, und zwar über das Elster-Portal.

Steuer-Tipp: Dauerfristverlängerung

Beantragen Sie für die Abgabe der USt-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung bei Ihrem Finanzamt. Wenn Ihnen das Finanzamt diese Fristverlängerung gewährt, haben Sie einen Monat mehr Zeit zum Einreichen.

Zum Abschluss: Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Nach Ende des Steuerjahres geben Sie eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab. Darin fassen Sie alle Monatswerte zusammen und berichtigen etwaige Abweichungen der gemeldeten Monatszahlen.

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