Werbungskostenpauschale überschreiten

vom 26. April 2011 (aktualisiert am 12. Januar 2012)
Von: Lutz Schumann

Jeder Steuerzahler hat beruflich veranlasste Kosten. Der eine mehr, der andere weniger. Wenn jeder seinen Kosten-Kleinkram in der Steuererklärung angäbe und die Finanzbeamten dies bearbeiten müssten, dann entstünde ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Deshalb rechnet das Finanzamt Steuerzahlern der Einfachheit eine jährliche Pauschale zu. Selbst dann, wenn sie gar keine berufsbedingten Ausgaben hatten.

Arbeitnehmer erhalten jedes Jahr automatisch eine Pauschale von 1.000 Euro für Werbungskosten (bis zum 31. Dezember 2010: 920 Euro). Das bedeutet: 1.000 Euro Werbungskosten sind bereits berücksichtigt. Wenn Sie höhere Werbungskosten geltend machen wollen, müssen Sie auch höhere Werbungskosten haben.

Für Selbstständige wurde die Pauschale stark eingeschränkt. Sie müssen einer der folgenden Berufsgruppen angehören, um Ihre Betriebsausgaben pauschal statt einzeln abzurechnen:

  • Wer hauptberuflich als Schriftsteller oder Journalist arbeitet, darf pauschal 30 Prozent seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben absetzen, jedoch höchstens 2.455 Euro pro Jahr.
  • Wer einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Nebentätigkeit nachgeht, macht 25 Prozent seiner Betriebseinnahmen geltend, maximal 614 Euro im Jahr.

Wegen der Einschränkung für Selbstständige, dreht sich dieser Artikel vorrangig um Arbeitnehmer. Die meisten Beispiele für Werbungskosten gelten aber für beide Gruppen.

Wie Sie mit der Werbungskosten-Grenze Steuern sparen

Einige Tipps des Steuer-Schutzbriefs kommen erst oberhalb der 1.000-Euro-Grenze voll zum Tragen. Daher schauen wir uns genauer an, wie Sie diese Hürde nehmen, um noch mehr Steuern zu sparen:

Für die meisten Steuerzahler sind Fahrtkosten die beste und leichteste Möglichkeit, um auf nennenswerte Werbungskosten zu kommen. Daher sollten Sie vor allem die Pendlerpauschale nutzen, die Ihnen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zusteht.

Faustregel: Wenn Sie 16 Kilometer von Ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen, nehmen Sie die Hürde problemlos. Denn 16 Kilometer x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage ergibt 1.056 Euro. In diesem Beispielfall dürften Sie 56 Euro mehr Werbungskosten geltend machen, als die Pauschale Ihnen bringt. Jedes weitere Fachbuch oder Computerprogramm wirkt sich jetzt voll Steuern sparend aus.

Extra-Tipp: Wie viel Euro Kilometerpauschale Ihnen zustehen, ermitteln Sie am einfachsten mit dem Pendlerpauschale-Rechner.

Neben den Fahrten zur Arbeit gibt es viele weitere Werbungskosten, mit denen Sie insgesamt vielleicht die 1.000-Euro-Grenze überschreiten. Die wichtigsten Beispiele:

  • Fortbildung (An- und Abreise, Seminargebühren, Hotel, Verpflegung)
  • Sprachkurse, auch im Ausland,
  • Bewerbungskosten (An- und Abreise, Kosten für Büromaterial, Porto, Telefon, Inserate, Seminare),
  • Computer, Drucker und Software,
  • Fachliteratur,
  • Bücherregal, Schreibtisch etc.,
  • typische Arbeitskleidung und deren Reinigung,
  • Heimarbeitsplatz (hier gelten nicht die strengen Arbeitszimmer-Vorschriften).

Steuer-Tipp: Sammeln Sie sämtliche Belege für Ihre Ausgaben, selbst wenn Sie nicht sicher sind, ob diese beruflich veranlasst sind. Streichen kann das Finanzamt sie hinterher immer noch. Aber geltend machen können Sie nur, was Sie auch einreichen.

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