1.2.: Welche Steuerklassen-Kombination ist die beste?

vom 18. Mai 2010 (aktualisiert am 17. Februar 2021)
Von: Lutz Schumann

Verheiratete zahlen im Lauf des Jahres weniger Steuern im Voraus ans Finanzamt, wenn sie die bestmögliche Steuerklassenkombination für sich wählen (Tipp:Online-Rechner zur Steuerklassenwahl). Zudem erhöhen sie etwaige zukünftige Gelder vom Staat, deren Höhe vom bisherigen Nettogehalt abhängt (Beispiel: Elterngeld). Doch welche Steuerklassen eignen sich für wen? Welchen Einfluss hat der Verdienstunterschied der Ehepartner?

Für gemeinsam veranlagte Ehepaare stehen die Lohnsteuerklassen III, IV und V zur Verfügung. Bei ihrer Steuererklärung können sich Eheleute getrennt veranlagen lassen, was in manchen Fällen finanziell sinnvoll ist. Die Wahlmöglichkeiten für Ehepaare im Überblick:

Steuerklassenkombination IV/IV

Diese Kombination kommt am häufigsten vor. Sie lohnt sich für Ehepaare, bei denen die Partner ungefähr gleich viel verdienen.

Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor (Faktorverfahren)

Diese Kombination ist seit 2010 möglich. Mit ihr wird der Splittingvorteil für Verheiratete bereits während des Jahres besser berücksichtigt. Dadurch bekommt der geringer verdienende Ehepartner netto mehr ausgezahlt und eine Steuernachzahlung am Jahresende wird vermieden. Das Faktorverfahren eignet sich besonders für Ehepaare, bei denen der eine Partner sehr viel (mehr als 70 Prozent), der andere sehr wenig verdient. 

Steuerklassenkombination III/V

Hier wählt der Höherverdienende die Steuerklasse III, der andere die Steuerklasse V.

Diese Steuerklassenkombination hat einen entscheidenden Schönheitsfehler: Sie ist nur dann optimal, wenn der Ehepartner mit der Steuerklasse III 60 Prozent und der Partner mit Steuerklasse V 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Schon geringe Abweichungen von diesem Verhältnis führen zu einem zu geringen Lohnsteuerabzug und damit zu Steuernachzahlungen am Ende des Jahres.

Es gilt die Faustregel: Je größer der Unterschied zwischen den Gehältern beider Ehepartner ist, desto mehr Steuern sind später nachzuzahlen.

Um diesen Nachteil auszugleichen, führte der Gesetzgeber 2010 zusätzlich das so genannte Faktorverfahren ein, siehe oben.

Sonderfall Elterngeld: Steuerklassenkombination V/III

Hierbei handelt es sich um ein gerichtlich abgesegnetes Gestaltungsmodell, mit dem werdende Eltern ihr späteres Elterngeld optimieren. Die Höhe des Elterngelds hängt davon ab, wie viel Geld der betreuende Elternteil während der 12 Monate vor Geburt des Kinds netto verdient hat. Ziel ist es also, die Steuerlast zu drücken, um das Nettogehalt zu erhöhen. Dazu wählt der später betreuende Ehepartner die Lohnsteuerklasse III, auch wenn er der geringer Verdienende ist. Dieses vermeintlich ungünstige Modell kann dem Paar mehrere 1.000 Euro zusätzliches Elterngeld verschaffen, wie eine Beispielrechnung des Steuer-Schutzbriefs zeigt.

Eltern dürfen diese Steuerklassenkombination sogar dann noch wählen, wenn die Schwangerschaft bereits festgestellt wurde. Es handelt sich also um keinen Gestaltungsmissbrauch.

Getrennte Veranlagung

Wenn nach Ablauf des Jahres die Steuererklärung ansteht, können sich die Eheleute außerdem getrennt veranlagen lassen, falls dies günstiger für sie ist. Diese Wahl ist unabhängig von der Steuerklassen-Kombination, für die sie sich im Voraus entschieden hatten.

Bei der getrennten Veranlagung wird jeder Partner steuerlich wie ein Lediger behandelt, gibt eine eigene Steuererklärung ab und erhält vom Finanzamt einen eigenen Steuerbescheid. Lesen Sie 9 Fälle, in denen die getrennte Veranlagung günstiger als die Zusammenveranlagung sein kann.

BMF-Merkblatt herunterladen

Nutzen Sie das "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Das 7-seitige Merkblatt erläutert Ihnen detailliert die verschiedenen Steuerklassen für Ehegatten und Lebenspartner und deren Vor- und Nachteile.

Download: Das aktuelle BMF-Merkblatt können Sie sich hier kostenlos als PDF-Datei herunterladen. HIER KLICKEN.

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