2.3.: Vergleich: Welche Abrechnungsmethode des Dienstwagens im Urlaub ist günstiger?

vom 19. August 2009 (aktualisiert am 14. Februar 2012)
Kategorien dieses Artikels: Fahrtenbuch

Die Ein-Prozent-Methode ist finanziell nur dann die günstigere Wahl, wenn Sie Ihren Dienstwagen ausgiebig privat nutzen. Umgekehrt gilt deshalb: Wenn Sie Ihren Firmenwagen nur wenig privat nutzten, kommen Sie mit der Fahrtenbuch-Methode erheblich günstiger weg. Der Unterschied kann mehrere tausend Euro betragen, wie Sie in einer Beispielrechnung sehen.

Beispiel: Sie sind zu Hause überwiegend mit Ihrem privaten Kleinwagen unterwegs. Für Ihren Familienurlaub dürfen Sie den geräumigen Dienstwagen nehmen. Mit der Ein-Prozent-Methode zahlen Sie möglicherweise mehrere 1.000 Euro mehr Steuern als wenn Sie mit der Fahrtenbuch-Methode abrechneten.

Ein weiteres gewichtiges Argument gegen die Ein-Prozent-Methode ist, wie oben bereits erwähnt, eine etwaige Selbstbeteiligung, die der Arbeitnehmer regelmäßig an seinen Chef zahlt. Dieser Punkt wird ausgiebig im nächsten Artikel behandelt, in dem es darum geht, die fällige Steuer für die Privatnutzung des Dienstwagens zu ermitteln.

Ein gewichtiger Vorteil der Ein-Prozent-Methode kann im Zusammenhang mit einem Diebstahl, Unfall oder einer Beschädigung des Dienstwagens entstehen. Denn derartige Kosten sind mit dieser Methode häufig schon abgegolten, während sie bei der Fahrtenbuchmethode zusätzlich zu versteuern sind.

Größter Vorteil der Fahrtenbuchmethode: Sie sichern Sie sich steuerlich geschickt ab und halten sich beide Versteuerungsmethoden offen. Denn wenn Sie am Ende des Jahres feststellen, dass Sie so viele Kilometer privat gefahren sind, dass die Ein-Prozent-Methode die günstigere Wahl ist, dann dürfen Sie Ihr Fahrtenbuch vergessen und nach der Ein-Prozent-Methode abrechnen. Ohne Fahrtenbuch hingegen fehlt diese Wahlmöglichkeit am Ende des Jahres.


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