4.2.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Fahrtenbuchmethode

vom 19. August 2009 (aktualisiert am 14. Februar 2012)
Kategorien dieses Artikels: Fahrtenbuch

Wie alle Kfz-Kosten gehören auch die Schadenskosten zu den Gesamtkosten des Dienstwagens. Das bedeutet konkret: Unfall- oder Diebstahlkosten führen zu einem höheren Kilometer-Kostensatz des Fahrzeugs. Folglich erhöhen sie den privaten Nutzungswert und somit die fällige Steuer für Sie als Dienstwagenfahrer. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden während einer Dienstreise, einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer Privatfahrt eingetreten ist.

Es kommt noch nicht einmal ein Werbungskostenabzug für Sie in Betracht. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe handelt es sich bei dem erhöhten Nutzungswert nicht um unmittelbare Unfallkosten, sondern um eine Folge der besonderen Bewertung der Fahrzeugüberlassung. Deshalb ist der Werbungskostenabzug für den Erhöhungsanteil nicht möglich (OFD Karlsruhe vom 7. März 2001, Aktenzeichen: S 2526 A-41-St 32).


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