4.2.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Fahrtenbuchmethode
Wie alle Kfz-Kosten gehören auch die Schadenskosten zu den Gesamtkosten des Dienstwagens. Das bedeutet konkret: Unfall- oder Diebstahlkosten führen zu einem höheren Kilometer-Kostensatz des Fahrzeugs. Folglich erhöhen sie den privaten Nutzungswert und somit die fällige Steuer für Sie als Dienstwagenfahrer. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden während einer Dienstreise, einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer Privatfahrt eingetreten ist.
Es kommt noch nicht einmal ein Werbungskostenabzug für Sie in Betracht. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe handelt es sich bei dem erhöhten Nutzungswert nicht um unmittelbare Unfallkosten, sondern um eine Folge der besonderen Bewertung der Fahrzeugüberlassung. Deshalb ist der Werbungskostenabzug für den Erhöhungsanteil nicht möglich (OFD Karlsruhe vom 7. März 2001, Aktenzeichen: S 2526 A-41-St 32).
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Dienstwagen im Urlaub
- 2.: Privat veranlasste Urlaubs-Fahrtkosten feststellen
- 3.: Urlaub: Dienstwagen-Steuer ermitteln
- 4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
- 4.1.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Ein-Prozent-Methode
- 4.2.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Fahrtenbuchmethode
- 5.: Fragen und Antworten zum Dienstwagen im Urlaub
- 6.: Fazit: Dienstwagen + Urlaub ist steuerlich kein Problem
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Fahrtenbuch
