4.1.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Ein-Prozent-Methode
Bisher vertrat die Finanzverwaltung eine sehr firmenwagenfahrerfreundliche Auffassung: Ein Schaden während einer dienstlichen Fahrt wirkt sich nicht auf den Nutzungswert aus. Ereignet sich der Schaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auf einer Privatfahrt, sind die Leistungen des Arbeitgebers mit dem versteuerten Nutzungswert abgegolten (OFD Kiel vom 19. Juli 2001, Aktenzeichen: S 2177 A-St 233).
In einem neuen Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch, dass Unfallkosten nicht durch die Ein-Prozent-Methode abgegolten sind. Erfasst seien damit nur "solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zu dienen bestimmt sind und im Zusammenhang mit seiner Nutzung typischerweise anfallen. Dazu zählen Unfallkosten nicht" (BFH, Aktenzeichen: VI R 73/05).
Bezahlt der Arbeitgeber die Unfallkosten und verlangt keinen Schadensersatz von dem Firmenwagenfahrer, so stellt dieser Verzicht einen so genannten "geldwerten Vorteil" dar, der als steuerpflichtiges zusätzliches Gehalt zu erfassen ist. Allerdings schränken die BFH-Richter auch diese Regel ein und ermöglichen einen Ausweg. Es ist zu fragen: Wenn der Fahrer die Reparaturaufwendungen selbst übernähme, dürfte er sie dann als Werbungskosten abziehen? Wenn ja, dann darf der Arbeitgeber sämtliche Kosten steuerfrei bezahlen. Wenn nein, dann handelt es sich bei den übernommenen Kosten um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Steuer-Tipp: Die Antwort auf diese Frage lautet meistens "ja" und damit ergibt sich die volle Steuerfreiheit. Denn ein Werbungskostenabzug kann selbst bei einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften in Betracht kommen. Er scheidet jedoch aus, wenn der Fahrer zum Beispiel Alkohol getrunken hatte oder zum Zeitpunkt der Fahrt gar keinen Führerschein besaß. Fahren Sie also auch im Urlaub nicht unter Alkoholeinfluss Ihren Dienstwagen, egal welche Promillegrenze im Urlaubsland gilt!
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Dienstwagen im Urlaub
- 2.: Privat veranlasste Urlaubs-Fahrtkosten feststellen
- 3.: Urlaub: Dienstwagen-Steuer ermitteln
- 4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
- 4.1.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Ein-Prozent-Methode
- 4.2.: Unfall, Schaden oder Diebstahl bei der Fahrtenbuchmethode
- 5.: Fragen und Antworten zum Dienstwagen im Urlaub
- 6.: Fazit: Dienstwagen + Urlaub ist steuerlich kein Problem
