4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
Wenn Sie Ihren Dienstwagen privat nutzen dürfen, dann wird der Arbeitgeber wahrscheinlich auch die Kosten übernehmen, die mit einer Beschädigung oder einem Diebstahl des Fahrzeugs zusammenhängen. Ob Sie sich bei einem selbst verschuldeten Unfall an den Kosten beteiligen müssen, ist im Firmenwagen-Nutzungsvertrag oder den Firmenwagen-Richtlinien Ihres Arbeitgebers festgeschrieben.
Wie sich ein Unfall, eine Beschädigung oder ein Diebstahl des Dienstwagens auf die Höhe des zu versteuernden Nutzungswerts auswirkt, hängt wieder von der gewählten Versteuerungsmethode ab: Diebstahl bei Ein-Prozent-Methode oder Diebstahl bei Fahrtenbuch-Methode.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Dienstwagen im Urlaub
- 2.: Privat veranlasste Urlaubs-Fahrtkosten feststellen
- 3.: Urlaub: Dienstwagen-Steuer ermitteln
- 4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
- 5.: Fragen und Antworten zum Dienstwagen im Urlaub
- 6.: Fazit: Dienstwagen + Urlaub ist steuerlich kein Problem
