4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub

vom 19. August 2009 (aktualisiert am 14. Februar 2012)

Wenn Sie Ihren Dienstwagen privat nutzen dürfen, dann wird der Arbeitgeber wahrscheinlich auch die Kosten übernehmen, die mit einer Beschädigung oder einem Diebstahl des Fahrzeugs zusammenhängen. Ob Sie sich bei einem selbst verschuldeten Unfall an den Kosten beteiligen müssen, ist im Firmenwagen-Nutzungsvertrag oder den Firmenwagen-Richtlinien Ihres Arbeitgebers festgeschrieben.

Wie sich ein Unfall, eine Beschädigung oder ein Diebstahl des Dienstwagens auf die Höhe des zu versteuernden Nutzungswerts auswirkt, hängt wieder von der gewählten Versteuerungsmethode ab: Diebstahl bei Ein-Prozent-Methode oder Diebstahl bei Fahrtenbuch-Methode.