Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für Fremdwährungen

vom 05. Januar 2012 (aktualisiert am 05. Januar 2012)

Welcher Umrechnungskurs gilt bei Umsatzsteuern und Betriebsausgaben in ausländischer Währung? Vor dieser Frage stehen Unternehmer und Freiberufler immer dann, wenn sie Kunden oder Lieferanten im Ausland haben. Denn sie müssen die Umsatzsteuer, die in deren Rechnungen enthalten ist, in Euro umrechnen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht monatlich die Durchschnittskurse, anhand derer die Umsatzsteuer in Euro umzurechnen ist. Maßgeblich ist der Durchschnittskurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wurde.

In diesem Steuer-Artikel finden Sie regelmäßig die aktuellen Währungstabellen für die Umsatzsteuer zum Download:


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