1.1.: Teilnahme von Familienmitgliedern an der Weihnachtsfeier

vom 12. Dezember 2009 (aktualisiert am 29. November 2010)
Von: Lutz Schumann

Wenn Betriebe Weihnachten feiern, dann dürfen auch Familienmitglieder und Lebenspartner der Mitarbeiter teilnehmen. Das Finanzamt hat nichts dagegen. Der Arbeitgeber muss aber noch genauer rechnen und aufpassen. Denn die Kosten, die auf einen Angehörigen anteilig entfallen, werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und bei dessen 110 Euro-Freigrenze mit berücksichtigt.

Beispiel 1:

Eine Firma hat 25 Mitarbeiter. Die Geschäftsleitung erlaubt deren Angehörigen, am Weihnachtsessen teilzunehmen. Gesamtkosten: 2.700 Euro für 50 Teilnehmer.

Die Rechnung des Finanzamts:

Posten Betrag
Gesamtkosten 2.700 Euro
Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter 25
Anzahl der Teilnehmer insgesamt 50
Kosten pro Mitarbeiter (2.700 Euro / 25 Mitarbeiter) 108 Euro

Fazit: Die Veranstaltung erfüllt die Steuervorschriften, da die Kosten pro teilnehmendem Mitarbeiter unter 110 Euro liegen.

Beispiel 2:

Gleiche Personenzahl und Beträge wie oben. Einziger Unterschied: Der Mitarbeiter Theo Traurig nimmt ohne Begleitung teil, weil seine Freundin ihn gerade wegen anhaltender Langeweile verlassen hat. Die Mitarbeiterin Sarah Wiggum hat neben ihrem Mann auch den 16-jährigen Sohn Ralph dabei. (Allein zu Hause würde Ralph die Wohnung abfackeln. Das firmeneigene Kinderparadies hat während der Feier geschlossen).

Dieses Beispiel soll zeigen, dass es nicht auf die Gesamtzahl der Teilnehmer ankommt, sondern dass die mitfeiernden Familienangehörigen jedem einzelnen Mitarbeiter zuzurechnen sind: Theo Traurig speist und trinkt alleine. Auf ihn entfallen nur 2.700 Euro / 50 Teilnehmer = 54 Euro. Steuerlich kein Problem. Sarah Wiggum ist mit insgesamt drei Personen dabei. Ihr Kostenanteil beträgt 3 x 54 = 162 Euro. Steuerlich ist das ein so großes Problem, dass sie besser drei Aufpasser für ihren pyromanischen Sohn angeheuert hätte, statt ihn mit ins Restaurant zu nehmen.

Warum Wiggum für die geschenkten 162 Euro mehr als 100 Euro aus dem eigenen Portemonnaie leiern muss und wie sie vielleicht doch noch günstiger wegkommt, lesen Sie auf den nächsten Seiten dieser Artikelserie.