Steuervorteil für Tagesmütter um ein Jahr verlängert

vom 10. Januar 2008 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Die Einkünfte von Tagesmüttern, die aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, bleiben auch 2008 steuerfrei. Die Bundesregierung verlängerte den Steuervorteil der rund 30.000 Tagesmütter in Deutschland und entsprach damit einem Wunsch der Bundesländer. Bis Ende Juni 2008 wollen die Länder eine Lösung finden, die den Interessen aller Beteiligten möglichst gerecht wird.

Hintergrund: Tagesmütter, die im Auftrag einer Kommune Kleinkinder betreuen, müssen bislang weder Steuern noch Sozialabgaben entrichten. Privat beauftragte Tagesmütter dagegen sind seit jeher steuer- und abgabenpflichtig. Die Bundesländer wollten diese Ungleichbehandlung ursprünglich beseitigen. Im Mai 2007 erging daher eine gemeinsame Verwaltungsanweisung des Bundes und der Länder, nach der alle Tagesmütter ab 1. Januar 2008 steuerlich gleichgestellt werden sollten. Auf ihrer Sitzung am 6. Dezember 2007 jedoch schlugen die Länderfinanzminister vor, die Änderung zu verschieben.

Vermutlich fehlte den Ausschüssen die Zeit, schon für das Jahr 2008 eine neue Regelung zu finden. Mit einem weiteren Aufschub ist jedoch nicht zu rechnen, allein schon weil der Steuervorteil verfassungsrechtlich eine heiße Kiste ist. Schließlich werden öffentlich beauftragte Tagesmütter besser gestellt als privat beauftragte.

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