Steuertipps zum Jahresende 2012

vom 27. Dezember 2012 (aktualisiert am 18. Juli 2013)
Von: Lutz Schumann

Mit dem Jahreswechsel laufen für viele Steuerzahler wichtige Fristen ab. Hier ein Überblick, was bis wann zu erledigen ist:

Riester-Rente: Mehre 100 Euro Zuschuss retten

Beantragen Sie bis zum 31. Dezember 2012 Ihre Riester-Zulage für 2010. Andernfalls geht Ihnen ein Zuschuss vom Staat über 154 Euro oder mehr verloren. Für Ihre Kinder gibt es eine zusätzliche Förderung von je 185 oder 300 Euro. Sie können Ihren Riester-Anbieter beauftragen, regelmäßig einen solchen Antrag für Sie zu stellen. Hier vergleichen Sie die Anbieter kostenlos online und lassen sich unverbindlich beraten.

Außergewöhnliche Belastungen: Kosten vorziehen oder aufschieben

Das größte Hindernis bei den außergewöhnlichen Belastungen ist die Eigenbeteiligung. Sie überschreiten diese Grenze leichter, indem Sie hohe Ausgaben in einem Jahr bündeln. Daher macht es einen Unterschied, ob Sie die Rechnung für den Treppenlift, den Zahnersatz oder die Augen-OP bis zum 31. Dezember oder nach dem 1. Januar begleichen.

Haushaltsnahe Leistungen optimieren

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und haushaltsnahen Handwerkerleistungen ist der jährliche Steuerbonus begrenzt. Haben Sie ihn 2012 noch nicht ausgeschöpft? Dann bitten Sie Ihren Handwerker und Putzhilfe noch schnell um eine Rechnung und bezahlen Sie sie bis zum 31. Dezember 2012. Haben Sie in diesem Jahr schon die maximale Steuerersparnis herausgeholt? Dann pfeifen Sie auf alle Rechnungen und Mahnungen und überweisen das Geld erst Anfang Januar 2013.

Firmenwagen: Fahrtenbuch von Anfang an

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen wollen, müssen Sie am Jahresanfang damit beginnen - Stichwort: lückenlos. Bereiten Sie also jetzt schon alles vor, egal ob ADAC-Bordbuch oder elektronisches Fahrtenbuch. Übrigens legen Sie sich mit dieser Methode nicht fest: Nach Ablauf des Steuerjahrs können Sie immer noch rechnen, ob das Fahrtenbuch oder die pauschale 1-Prozent-Methode günstiger für Sie ist, um die Privatnutzung Ihres Firmenwagens zu versteuern.

Immobilienkäufer: Höhere Grunderwerbsteuer ab 2013

Ab 1. Januar 2013 steigt die Grunderwerbsteuer in Hessen um 1,5 Punkte auf 5 Prozent und im Saarland auf 5,5 Prozent. Bei einer 200.000-Euro-Immobilie bedeutet dies eine Verteuerung um 3.000 Euro allein an Steuern. Sie umgehen diese Steuererhöhung, indem Sie den notariellen Kaufvertrag für Ihr Traumhaus spätestens am 31. Dezember 2012 unterschreiben.

Kapitalanleger: Verlustverrechnung nur im selben Jahr

Haben Sie in diesem Jahr Gewinne mit Aktien eingefahren? Dann kann es sinnvoll sein, verlustreiche Positionen ebenfalls abzustoßen - und sei es nur für einen einzigen Tag. Nur wenn Gewinne und Verluste im selben Jahr tatsächlich entstanden sind, lassen sie sich miteinander verrechnen.

Kapitalgesellschaften: Fristablauf für Offenlegung

Viele Unternehmen müssen bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres bestimmte Zahlen veröffentlichen. Andernfalls drohen empfindliche Strafen. Ob die Publizitätspflicht auch für Sie gilt und wie Sie sich davor drücken.

Steuerklassen prüfen

Die neuen Tabellen sind online. Prüfen Sie hier, ob Sie und Ihr Ehepartner noch in den optimalen Steuerklassen stehen oder ob Sie monatlich mehr Steuern zahlen als nötig.

ELStAM 2013: LSt-Freibeträge jetzt neu beantragen

Viele Arbeitnehmer müssen ihre Lohnsteuerfreibeträge für 2013 neu beantragen, da diese nicht automatisch auf die elektronische Lohnsteuerkarte übernommen werden. Kümmern Sie sich noch 2012 darum, weil Sie sonst monatlich zu viel Steuern zahlen.

Vereine: Ab 1. Januar 2013 neues Spendenformular

Vereine, Parteien und Stiftungen etc. sind ab 2013 zu neuen Vordrucken verpflichtet. Tauschen Sie noch in 2012 alle alten Spendenbescheinigungen aus. Andernfalls haften die Ehrenamtler möglicherweise mit ihrem privaten Vermögen für Schäden.

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