1.: Steuern sparen mit dem Garten

vom 06. August 2009 (aktualisiert am 25. August 2009)
Das Anlegen einer vollständigen Gartenlandschaft ist als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.

Das Anlegen einer vollständigen Gartenlandschaft ist als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.

Mehrere Millionen Deutsche bringen jedes Jahr im Frühling und Sommer ihren Garten auf Vordermann. Doch meist fehlt ihnen trotz Urlaubs die Zeit, sich um alle Blumen, Hecken und Bäume zu kümmern. Was viele Hobbygärtner nicht wissen: Sie können pro Jahr bis zu 1.200 Euro Steuern sparen, wenn sie sich Hilfe von einem Gärtner, Handwerker oder anderem Dienstleister holen.

Diese Hilfe empfiehlt sich vor allem für Arbeiten, die sinnvollerweise ein Fachmann ausführen sollte. Den Steuerbonus gibt es aber auch schon für einfache Tätigkeiten wie Rasenmähen oder Unkrautjäten. Er lässt sich direkt und unbürokratisch von der Einkommensteuerschuld abziehen. Begünstigt sind Gartenarbeiten, Arbeiten rund um das eigene Haus, Wohnung, aber auch Mietwohnung sowie die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auf Lohnsteuerkarte oder als 400-Euro-Kraft.

Diese Artikelserie des Steuer-Schutzbriefs ist speziell auf die Fragen von Haus- und Gartenbesitzern ausgerichtet. Sie lesen darin, welche Arbeiten und Kosten steuerlich begünstigt sind, welche hingegen nicht, welche Voraussetzungen gelten und durch welche legalen Tricks Sie das meiste Geld herausholen.

Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte die Steuererleichterungen 2006 im Rahmen der haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen eingeführt, unter anderem mit dem Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Es sollte wirtschaftlich interessanter werden, einen Handwerker oder Haushaltshilfe ordentlich zu beauftragen, statt ihn unter der Hand zu bezahlen. Anfangs waren nur "einfache" Arbeiten begünstigt, also solche, die ein Haushaltsmitglied erledigen konnte und üblicherweise auch erledigte, kurzum: Schönheitsreparaturen und Erhaltungsaufwand.

Seit Oktober 2007 ist auch Herstellungsaufwand erlaubt (BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2007, Aktenzeichen: IV C 4 - S 2296-b/07/0003). Das Finanzamt beteiligt sich nun beispielsweise am Anbringen einer Sonnenmarkise und am Austausch von Bodenbelägen. Dieses erweiterte Einsatzgebiet der haushaltsnahen Handwerkerleistungen können Sie für Ihren Garten nutzen und umfangreiche Arbeiten erledigen lassen.

Übrigens: Den Steuerabzug von 1.200 Euro für haushaltsnahe Handwerkerleistungen gibt es zusätzlich zum Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen, der ebenfalls bis zu 1.200 Euro beträgt (BT-Drucksache 16/643 vom 14. Februar 2006, Seite 14).

Beispiele, Details und Tipps zur Optimierung sind über das folgende Inhaltsverzeichnis dieser Artikelserie zu finden.


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