1.6.: Steuerfalle: Geschenke für Mitarbeiter während der Weihnachtsfeier

vom 12. Dezember 2009 (aktualisiert am 28. November 2012)
Von: Lutz Schumann
Sachgeschenke auf der Betriebsfeier führen zu unnötigen Steuer-Problemen.

Sachgeschenke auf der Betriebsfeier führen zu unnötigen Steuer-Problemen.

Wenn ein Arbeitgeber auf seiner Weihnachtsfeier oder einer anderen Betriebsveranstaltung Sachgeschenke an seine Mitarbeiter überreicht, dann bekommt er ein Problem. Denn er muss den Wert des Geschenks in die steuerfreie Grenze von 110 Euro pro Mitarbeiter und Betriebsfeier einbeziehen. Die Sachgeschenke dürfen höchstens einen Wert von 40 Euro (einschließlich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer) haben. Andernfalls fällt das Geschenk aus der 110-Euro-Grenze heraus und der gesamte Wert wird steuerpflichtig. Bargeld und bargeldähnliche Geschenke wie Goldmünzen sind immer voll steuerpflichtig.

Steuer-Tipp 1: Auf der Weihnachtsfeier Geschenke zu überreichen, geht unnötig zu Lasten der 110-Euro-Grenze und/oder führt dazu, dass der Gesamtwert des Geschenks steuerpflichtig wird. Wenn möglich, überreichen Sie die Präsente früher und ohne Zusammenhang zu einer Betriebsfeier. Halten Sie dabei den Höchstwert von 40 Euro ein.

Steuer-Tipp 2: In den Wochen vor Weihnachten erhalten viele Firmen reichlich Geschenke von ihren Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Diese lassen sich steuerfrei weiterverschenken. Am besten ist es, sie auf der Feier zu verlosen. Denn dadurch stellen Sie sicher, dass jeder Mitarbeiter die gleiche Chance auf ein wertvolles Geschenk hat. Das Finanzamt kann Ihnen also keinen Vorwurf machen, wenn eine Führungskraft den teuren Präsentkorb erhält, während sich der Auszubildende mit einem Taschenkalender begnügen muss. Einzige Voraussetzung für eine steuerfreie Verlosung ist, dass alle Mitarbeiter an ihr teilnehmen dürfen.

Hinweis: Wenn Sie als Unternehmer Geschenke von Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern erhalten, müssen Sie den Gegenwert möglicherweise als Betriebseinnahme verbuchen. Hiermit ist nicht zu spaßen, denn die Finanzämter prüfen die meisten Geschenke nach, die sie in der Buchführung des Schenkers finden. Wann diese Steuerpflicht des Empfängers entfällt, steht in Teil 2 dieser Artikelserie: Steuerfrei Schenken und beschenkt werden.