Standortvergleich Schweiz/Österreich Teil 6: Erbschaftsteuer

vom 05. April 2006 (aktualisiert am 21. Januar 2012)
Kategorien dieses Artikels: Ausland, Erbschaft, Familie, Privatiers, Rentner, Wohnsitz
Von: RA Dr. iur. HSG Thomas Gehrig, Globogate AG Zürich, Schweiz

Österreich wird in letzter Zeit als großer Konkurrent der Schweiz gehandelt, vor allem, was die Wohnsitznahme anbelangt. Wir zeigen Ihnen auf, welches Land die besseren Voraussetzungen bietet:

6. Erbschaftsteuer – Standortvergleich Schweiz/Österreich

In praktisch allen Schweizer Kantonen zahlen Ehepartner und direkte Nachkommen keine Erbschaftssteuer. Allerdings sehen die internationalen Steuerregeln vor, dass der Erbe mit Wohnsitz in Deutschland der deutschen Erbschaftsteuer zu unterstellen ist. Zusätzlich unterliegt ebenfalls der Erblasser im ersten Jahr des Wegzugs plus fünf weitere Jahre der unbeschränkten Erbschaftsteuer in Deutschland. Versterben Sie also während dieser Frist, so ist Ihr weltweites Vermögen in Deutschland voll mit der Erbschaftsteuer belastet. Sie profitieren also nicht vom Null-Steuersatz in der Schweiz.

Anders in Österreich: Hier kommt das Erbschaftsteuerrecht jenes Staates zur Anwendung, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt steuerlich ansässig war. Das ist für Sie attraktiv, wenn Sie den Erstwohnsitz in Österreich hatten und während Ihrer Lebzeit die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent bezahlt haben. Dadurch ist auf dieses Vermögen grundsätzlich die Erbschaftssteuer voll abgegolten. Dies gilt auch, wenn Ihre Erben ihren Wohnsitz in Deutschland haben (Freistellung gemäß DBA).

Fazit: Bei der Erbschaftsteuer liegt Österreich gegenüber der Schweiz klar im Vorteil.


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