Standortvergleich Schweiz/Österreich Teil 4: Aktiengewinnbesteuerung
Österreich wird in letzter Zeit als großer Konkurrent der Schweiz gehandelt, vor allem, was die Wohnsitznahme anbelangt. Wir zeigen Ihnen auf, welches Land die besseren Voraussetzungen bietet:
4. Aktiengewinnbesteuerung – Standortvergleich Schweiz/Österreich
Kapitalgewinne, also Gewinne auf Beteiligungen juristischer Personen, Aktien- und GmbH-Anteile, sind in der Schweiz grundsätzlich steuerbefreit. Wenn Sie als Privatier ausschliesslich von Aktiengewinnen leben, werden Sie in der Schweiz lediglich die kantonale Vermögensteuer bezahlen. In Österreich gilt bei Beteiligungsveräußerungen der halbe Steuersatz der ordentlichen Tarifsteuer – im Maximum somit 25 Prozent.
Achtung: Verlieren Sie die anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen nicht aus den Augen! So unterliegt zum Beispiel die Veräußerung einer deutschen Beteiligung nach Wohnsitznahme in der Schweiz weiterhin der deutschen Besteuerung, falls die Veräußerung nach Wegzug innerhalb von fünf Jahren (plus Wegzugsjahr) erfolgen würde.
Fazit: Bei Dividendenerträgen hat die Schweiz die Nase vorn.
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