Selbstständige: Degressive Abschreibung nur noch 2007 möglich

vom 13. September 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Durch die beschlossene Unternehmenssteuerreform fällt die beliebte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter weg. Die degressive Abschreibung ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern beliebt, weil sie ihnen in den Anfangsjahren eine höhere Liquidität verschafft.

Bislang konnten sie bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wählen: entweder die lineare Abschreibung oder die degressive Abschreibung. Letztere beträgt bei Anschaffung im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwerts, höchstens das Dreifache der linearen AfA. Bei Anschaffung vor 2006 lag der Abschreibungssatz bei 20 Prozent des jeweiligen Restwerts, höchstes beim Zweifachen der linearen Abschreibung.

Steuer-Tipp: Wenn Sie die degressive AfA auch über 2007 hinaus nutzen wollen, müssen Sie ein Wirtschaftsgut noch 2007 anschaffen. Dabei kommt es darauf an, dass es noch in 2007 geliefert wird. Wann Sie die Rechnung bezahlen, ist nicht entscheidend. 2007 kann die degressive AfA allerdings nur zeitanteilig angesetzt werden.

Übrigens: Für vermietete Wohngebäude hat der Gesetzgeber die degressive Abschreibung bereits zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Betroffen sind Gebäude, für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2006 gestellt oder der Kaufvertrag ab dem 1. Januar 2006 notariell abgeschlossen wurde (§ 7 Abs. 5 Nr. 3c EStG).

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