Schwere Geländewagen: Rückwirkende Kfz-Steuer-Erhöhung ist verfassungsgemäß

vom 19. August 2008 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Die rückwirkend erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für schwere Geländewagen und Kleinbusse ist rechtmäßig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: II R 62/07). Der Gesetzgeber hatte 2006 das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geändert und rückwirkend zum 1. Mai 2005 gelten lassen. Für viele Autobesitzer stieg die Kfz-Steuer dadurch nachträglich um über 1.300 Euro auf das 9-Fache des bisherigen Betrags.

Hintergrund: Vor dem 1. Mai 2005 wurden einige Pkw ähnlich wie ein Lastkraftwagen (Lkw) nach Gewicht besteuert, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen lag Paragraf 23 Absatz 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)). Dadurch waren nur 172 Euro KfZ-Steuer fällig. Seit der Gesetzesänderung jedoch werden diese Fahrzeuge allein nach Bauart und Einrichtung besteuert, wobei vor allem der Hubraum maßgeblich ist. So stieg die jährliche Steuerlast bei einigen Pkw auf über 1.500 Euro.

Steuer-Tipp: Es gibt noch Hoffnung für Besitzer von Kleinlastern und von schweren Mehrzweckfahrzeugen (zum Beispiel BMW X5, Porsche Cheyenne, VW Touareg). Beim BFH ist ein weiteres Verfahren anhängig, in dem es um die grundsätzliche Rechtslage der Kfz-Steuer geht (Aktenzeichen: II R 63/07). Steuer-Experten sehen vor allem Chancen für solche Mehrzweckfahrzeuge, die nicht vorrangig dazu ausgelegt sind, Personen zu befördern.

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