Schneeballsystem: Scheingewinne sind meist steuerpflichtig

vom 31. Oktober 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen mehr Licht in die Frage gebracht, ob und wie Scheingewinne aus Schneeballsystemen zu versteuern sind (Aktenzeichen: VIII R 81/03 und VIII R 5/02). In den beiden entschiedenen Fällen handelte es sich bei den Auszahlungen nicht um Gewinne aus einer Geldanlage. Vielmehr verteilten die Betreiber die Einlagen neuer Mitglieder an die alten, um diese bei der Stange zu halten.

Die BFH-Richter entschieden: Hatte der Anleger den Betrug schon vorher erkannt, so muss er den Scheingewinn versteuern. Ging er von einem legalen Geschäft aus, so kommt es darauf an, ob ihm eine Anlage in ein Optionsgeschäft oder in ein Termingeschäft vorgegaukelt wurde. Beide sind steuerpflichtig – mit der Ausnahme von Gewinnen aus Termingeschäften, die vor 1999 gezahlt wurden, weil für sie damals noch keine Steuervorschrift existierte.

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