Scheidung: Ausgleich als Werbungskosten absetzen

vom 21. April 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wenn ein Ehepartner bei seiner Scheidung zum Versorgungsausgleich verpflichtet ist, kann er auch vereinbaren, stattdessen einen pauschalen Ausgleich zu zahlen. Dies macht zum Beispiel dann Sinn, wenn der Versorgungsausgleich seine Pensionsbezüge mindern würden. Den pauschalen Ausgleich kann er sofort als Werbungskosten von der Steuer absetzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: IX R 107/00). Voraussetzung: Der Ausgleich hängt ausreichend mit der Einkunftsart zusammen, von der die Werbungskosten abgezogen werden.

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