1. Schritt 4: Rechtsbeistand informieren

vom 30. Oktober 2007 (aktualisiert am 10. August 2009)
Kategorien dieses Artikels: Steuerberater

Informieren Sie umgehend Ihren Steuerberater und - noch wichtiger - Ihren Rechtsanwalt. Das darf man Ihnen nicht verwehren. Auch nicht, dass Sie alleine telefonieren. Eventuell warten die Beamten mit dem Beginn der Durchsuchung, bis Ihr Anwalt oder Steuerberater hinzugekommen ist. Dazu sind sie jedoch nicht verpflichtet.


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