1. Schritt 4: Rechtsbeistand informieren
Informieren Sie umgehend Ihren Steuerberater und - noch wichtiger - Ihren Rechtsanwalt. Das darf man Ihnen nicht verwehren. Auch nicht, dass Sie alleine telefonieren. Eventuell warten die Beamten mit dem Beginn der Durchsuchung, bis Ihr Anwalt oder Steuerberater hinzugekommen ist. Dazu sind sie jedoch nicht verpflichtet.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Vorsicht, Steuerfahndung: Rechte, Pflichten und Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
- 1. Schritt 1: Was tun, wenn die Steuerfahndung klingelt?
- 1. Schritt 2: Namen der Beamten festhalten
- 1. Schritt 3: Durchsuchungsbefehl prüfen
- 1. Schritt 4: Rechtsbeistand informieren
- 1. Schritt 5: Ihre Anwesenheit
- 1. Schritt 6: Ablauf festhalten
- 1. Schritt 7: Ihr Schweigerecht
- 1. Schritt 8: Ablauf besprechen
- 1. Schritt 9: Akten kopieren, Daten sichern
- 1. Schritt 10: Zweifelhafte Mitnahmeberechtigung
- 1. Schritt 11: Eigenes Protokoll
- 1. Schritt 12: Vernehmung auf der Dienststelle
- 2.: Vorsicht, Steuerfahndung: Kein Versteck ist sicher
- 3.: Vorsicht, Steuerfahndung: Was Handy und Computer verraten
- 4.: Vorsicht, Steuerfahndung: Checkliste Hausdurchsuchung
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Steuerberater
