Online-Flugtickets: Probleme beim Vorsteuerabzug

vom 21. März 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Finanzamt verweigert oft wegen Formmangels den Vorsteuerabzug für Online-Flugtickets, wenn der Anbieter die Buchungsbestätigung nur per E-Mail geschickt hat. Mit einer dieser Möglichkeiten sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Die Mail verfügt über eine qualifizierte elektronische Signatur.
  • Die Mail wurde über das Verfahren "Electronic Data Interchange" (EDI) verschickt.
  • Bei der Online-Buchung ist sichergestellt, dass Sie auch online bezahlen können, zum Beispiel per Kreditkarte oder Kundenkonto. In diesem Fall drucken Sie einen Online-Beleg aus, der über diese Pflichtangaben verfügt: Name und Anschrift des Fluganbieters, Rechnungsdatum, Betrag, Steuerbetrag und Steuersatz.
  • Sie lassen sich eine Buchungsbestätigung per Post zuschicken.

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