Nicht zu preiswert vermieten

vom 09. Januar 2006 (aktualisiert am 21. Februar 2012)
Von: Lutz Schumann

Vermieter sollten stets am Jahresanfang prüfen, ob ihre Miete noch im Rahmen des örtlichen Mietspiegels liegt. Denn wer weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, verliert seinen Steuervorteil durch Vermietung und Verpachtung. Die örtlichen Mietspiegel erscheinen in der Regel zu Jahresbeginn. Eine derart niedrige Miete kommt häufig bei Verträgen mit Verwandten oder Freunden vor, an denen der Immobilienbesitzer kein Geld verdienen will.

Steuer-Falle: Wenn die Vergleichsmiete gestiegen ist und Sie Ihre Miete ebenfalls erhöhen wollen, erkundigen Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen. Normalerweise haben Vermieter es zwar einfach, ihre Miete an das übliche Maß anzupassen. Ein Problem könnte jedoch entstehen, wenn Sie zu stark oder zu früh nach Vertragsschluss erhöhen. Die größte Falle: Selbst wenn Ihr Mieter mit der Erhöhung einverstanden sein sollte, könnte das Finanzamt die Steuerersparnis streichen. Denn der Fiskus prüft bei Angehörigen-Mietverträgen besonders genau, ob sie einem Fremdvergleich standhalten.

Hintergrund zur alten Rechtslage:

Vor 2012 lag die Grenze bei 75 Prozent. Wer zwischen 56 und 75 Prozent der ortsüblichen Miete verlangte, musste fürs Finanzamt eine Prognose für die nächsten 30 Jahre erstellen. Nur wer nachweisen konnte, auf lange Sicht einen Überschuss zu erwirtschaften (Gewinnerzielungsabsicht), durfte seine Kosten mit seinen Gewinnen verrechnen.

Wer keinen Überschuss nachweisen konnte, musste die Mieteinnahmen in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil zerlegen. In deren Verhältnis zueinander durfte er einen Teil seiner Kosten geltend machen. Dieser Übergangsbereich wurde zum 1. Januar 2012 ersatzlos gestrichen.

Heute: 66-Prozent-Grenze einhalten

Wer heute weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, muss seine Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung in jedem Fall in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil zerlegen. Dadurch geht ein erheblicher Steuervorteil verloren.

Steuer-Tipp: Sehen Sie sich unser Steuermodell "verbilligte Vermietung" an. Wenn Sie die 66-Prozent-Grenze einhalten und jedes Jahr prüfen, sparen Sie mehrere tausend Euro. In den ersten Jahren nach Erwerb oder Herstellung des Gebäudes oder der Wohnung ist die Steuerersparnis besonders groß.

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