Neue Spendenbescheinigung ist seit 2009 Pflicht (Muster-Download)

vom 05. Februar 2009 (aktualisiert am 30. November 2010)
Kategorien dieses Artikels: Familie, Verein

Seit 2009 müssen Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen die neuen Vordrucke für Spendenbescheinigungen nutzen, die zweijährige Übergangsfrist lief am 31. Dezember 2008 ab. Achtung: Vorstände haften für Fehler, vor allem in steuerlichen Angelegenheiten. Prüfen Sie als Ehrenamtler deshalb, ob Ihr Verein die aktuelle Spendenbescheinigung nutzt! Die korrekte Zuwendungsbestätigung dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und ist Voraussetzung, damit der Spender eine Steuerermäßigung erhält.

Sie können sich das amtliche Schreiben mit 12 Mustern zur Spendenbescheinigung hier herunterladen (PDF-Datei, Größe: 281 Kilobyte). Dieser Vordruck gilt für ganz Deutschland. Sie dürfen ihn auf eigens gestaltetem Briefpapier mit Vereinslogo drucken, aber nicht den Wortlaut des Musters verändern oder Teile weglassen. Beachten Sie die unterschiedlichen Muster, zum Beispiel für Geldspenden, Mitgliedsbeiträge und Sachspenden.

Steuer-Tipp: Für Spenden bis 200 Euro an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Stadt- oder Gemeindeverwaltung), eine gemeinnützige Einrichtung (zum Beispiel ein Sportverein) oder eine politische Partei reicht als vereinfachter Spendennachweis ein Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg aus. Die Voraussetzungen:

  • Der Spendenempfänger hat den Einzahlungsbeleg erstellt.
  • Auf dem Einzahlungsbeleg stehen alle erforderlichen Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer.
  • Der Beleg enthält einen Hinweis darüber, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt.

Übrigens: Welche wichtigen Änderungen sich im Vereinssteuerrecht außerdem ergeben haben, lesen Sie in unserem Überblick über das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements".


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