Neue Betriebsgrößenklassen: Welche Unternehmen und Freiberufler wann geprüft werden

vom 20. Mai 2013 (aktualisiert am 07. Juli 2019)
Von: Lutz Schumann

Das Bundesfinanzministerium hat neue Größenklassen für Unternehmen herausgegeben, gültig ab 1. Januar 2019. Von dieser Einteilung in Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe hängt es ab, wie groß das Risiko einer Betriebsprüfung ist. Während ein Kleinstbetrieb rein statistisch ein Mal in 100 Jahren geprüft wird, müssen große Unternehmen alle 4 bis 5 Jahre damit rechnen. Auch Kapitalanleger und Immobilienbesitzer sind betroffen. Nach der Betriebsgröße bemisst sich außerdem, welche Zahlen eine Kapitalgesellschaft veröffentlichen muss.

Steuer-Tipp: Versuchen Sie, Ihren Gewinn unter die neuen Grenzen zu drücken, zum Beispiel mit hohen Ansparabschreibungen oder Investitionen. Mit welchen Kosten und Ärger eine Betriebsprüfung je nach Firmengröße verbunden ist, steht in der zweiten Tabelle unten.

In welche Größenklasse fällt Ihr Unternehmen? Hier ein Überblick über die wichtigsten Kategorien:

Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2019:
Firmenart Merkmal Firmengröße über ... in Euro
Großbetrieb Mittelbetrieb Kleinbetrieb
Handelsbetriebe Umsatz 8,6 Millionen Euro 1.100.000 Euro 210.000 Euro
Gewinn 335.000 Euro 68.000 Euro 44.000 Euro
Fertigungsbetrieb Umsatz 5,2 Millionen Euro 610.000 Euro 210.000 Euro
Gewinn 300.000 Euro 68.000 Euro 44.000 Euro
Freie Berufe Umsatz 5,6 Millionen Euro 990.000 Euro 210.000 Euro
Gewinn 700.000 Euro 165.000 Euro 44.000 Euro
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) Umsatz 1.200.000 Euro 610.000 Euro 210.000 Euro
Gewinn 185.000 Euro 68.000 Euro 44.000 Euro
Fälle mit bedeutenden Einkünften (bei Privatpersonen) Summe der positiven Einkünfte (keine Verlustverrechnung) 500.000 Euro - -
Quelle: Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13. April 2018, Aktenzeichen: IV A 4 - S 1450/17/10001)

Wird mindestens eine der beiden Grenzen (Umsatz oder Gewinn) innerhalb einer Größenklasse übersprungen, dann gilt diese Größenklasse für den Betrieb. Beispiel: Ein Fertigungsbetrieb erzielte 2019 bei einem Umsatz von 450.000 Euro einen Gewinn von 69.000 Euro. Das Unternehmen soll im Jahr 2019 gepüft werden. Das Finanzamt stuft es als Mittelbetrieb ein, da sein 2018er Gewinn die Gewinngrenze von 68.000 für Mittelbetriebe übersteigt.

Wie häufig Unternehmen geprüft werden

Betriebsprüfungen *1) im Jahr 2017
Art des Betriebs Durchschnittlicher Prüfungsrythmus Anzahl der Betriebsprüfungen Summe der Steuernachzahlungen Durchschnittliche Nachzahlung eines geprüften Betriebs
Großbetriebe alle 4,7 Jahre 39.911 (21,4 Prozent) *2) 13,8 Milliarden Euro 345.769 Euro
Mittelbetriebe alle 15,7 Jahre 50.601 (6,6 Prozent) *2) 1,4 Milliarden Euro 27.667 Euro
Kleinbetriebe alle 31,5 Jahre 37.789 (3,3 Prozent) *2) 0,7 Milliarden Euro 18.523 Euro
Kleinstbetriebe alle 41,9 Jahre 186.472 (1 Prozent)2) 0,9 Milliarden Euro 4.826 Euro
Quelle: eigene Berechnungen anhand BMF-Zahlen, Stand: Mai 2019
*1) Nur steuerliche Betriebsprüfungen, ohne Sonderprüfungen
*2) In Klammern: prozentualer Anteil der geprüften zur Gesamtzahl der Unternehmen der jeweiligen Größenklasse

Fazit: Je größer der Betrieb, desto häufiger wird er geprüft. Außerdem mussten Großbetriebe 2017 nach der Betriebsprüfung mehr Steuern nachzahlen.

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