Neue Anlage R: Mehr Arbeit für Rentner bei der Steuererklärung

vom 11. November 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Seit der Einkommensteuererklärung 2005 gibt es eine neue Anlage R zum Erfassen von Renteneinkünften. Jeder Ehepartner gibt eine eigene Anlage R ab. Renteneinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind gesondert anzugeben. Versorgungsbezüge werden wie bisher, aber detaillierter, auf der Anlage SO erfasst.

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