Minijob-Jahresmeldung bis 15. April abgeben

vom 21. April 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Bis zum 15. April müssen Arbeitgeber die Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale senden, und zwar für das vergangene Jahr auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte, wenn sie pauschale Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Jahresmeldung ist nicht erforderlich, wenn der Angestellte nicht über das Jahr hinaus beschäftigt war oder wenn die Arbeitszeit unterbrochen war (zum Beispiel mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit ohne fortgezahltes Gehalt; Elternzeit; Wehr- oder Zivildienst).

Steuer-Tipp: Die Meldung müssen Sie online abgeben. Erläuterungen, wie das funktioniert und wo Sie sich das kostenlose PC-Programm herunterladen können, finden Sie bei der Minjob-Zentrale unter dem Stichwort "Sozialversicherung im Internet".

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