Mehrwertsteuererhöhung: Verfassungsbeschwerde gescheitert

vom 10. Januar 2008 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Ein Ehepaar mit sechs Kindern ist mit einer Klage gegen die Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm das Verfahren
gar nicht erst zur Verhandlung an (Aktenzeichen: 1 BvR 2129/07).

Die Richter verwiesen auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1998. Bereits damals hatten sie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für verfassungsgemäß erklärt. Dass Familien mit Kindern stärker belastet würden als kinderlose Ehepaare, sei eine logische Folge aus dem Mehrwertsteuer-System. Die Richter wiesen gleichzeitig darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit habe, die Zusatzbelastung der Eltern durch ein Erhöhen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds auszugleichen.

Steuer-Tipp: Ein solcher Ausgleich ist bislang nicht geschehen. Sollten Sie als Eltern überzeugt sein, dass der Staat zum finanziellen Ausgleich sogar verpflichtet ist, müssten Sie einen höheren Kinderfreibetrag und/oder höheres Kindergeld einklagen.

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