Lebensversicherungen: Details zu neuen und alten Policen

vom 19. März 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Bundesfinanzministerium hat neue steuerrechtliche Details über Lebensversicherungen erlassen, die ab 2005 geschlossen wurden (Aktenzeichen: IV C 1 – S 2252 – 343/05). Demnach sind die Erträge nur zur Hälfte zu versteuern, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und Sie als Versicherter bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind. Einmalzahlungen sind erlaubt, außerdem dürfen Sie mit der Versicherungssumme Darlehen tilgen oder absichern. Bisher war dies steuerschädlich.

Wenn Sie die Beiträge über Kredite finanzieren, können Sie die Schuldzinsen vorab voll als Werbungskosten absetzen – und zwar auch dann, wenn Sie später die 50-Prozent-Ermäßigung erhalten. Abschlussgebühren zählen allerdings nicht zu den Werbungskosten.

Achtung bei Altverträgen: Laufend steigende Beiträge sind nur dann erlaubt, wenn sie maximal 20 Prozent pro Jahr betragen. Das Finanzamt behandelt höhere Beiträge als neuen Vertrag, die Steuerfreiheit geht also verloren. Bis Ende 2006 durften Sie Ihre Altverträge an die neue Regelung anpassen.

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