Lebensversicherung: Zinsen steuerfrei auszahlen lassen

vom 21. April 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wer seine alte Kapitallebensversicherung (bis 31. Dezember 2004 geschlossen) nach 12 Jahren weiterführt, kann sich die bis dahin aufgelaufenen Zinsen steuerfrei auszahlen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VIII R 87/03). Das Argument der Richter: Der Versicherungsvertrag diene nach Ablauf von 12 Jahren weiterhin der Altersvorsorge.

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