Kosten für Heimarbeitsplatz können absetzbar sein
Wer sich zu Hause einen Telearbeitsplatz einrichtet, kann die Kosten dafür möglicherweise voll als Werbungskosten absetzen; der beschränkte Abzug für häusliche Arbeitszimmer greift für ihn also nicht, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VI R 21/03). Dies kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse an dem Heimarbeitsplatz hat – und somit auch an den damit verbundenen Kosten.
Im Streitfall hatte ein Versicherungsmathematiker nach Auflagen einer Betriebsvereinbarung den Heimarbeitsplatz eingerichtet, der Arbeitgeber im Gegenzug Büroflächen und Schreibtische im Betrieb abgebaut. In diesem konkreten Fall seien die Kosten allein schon deshalb voll abziehbar, weil der Heimarbeitsplatz den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstelle, sagten die BFH-Richter. Sie betonten außerdem, dass es für die Abzugsfähigkeit auf die in Zukunft geplante Tätigkeit ankomme, nicht auf unmittelbar nach dem Einrichten ausgeübte.
Steuer-Tipp: Ab 2007 entfällt der Werbungskostenabzug für häusliche Arbeitszimmer komplett. Da bietet diese BFH-Entscheidung für viele Arbeitnehmer eine Möglichkeit, Steuern zurückzubekommen.
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