Konjunkturprogramm: Degressive AfA und Sonderabschreibung wieder möglich

vom 27. Mai 2019 (aktualisiert am 07. März 2021)
Von: Lutz Schumann

Gesetzesänderung! Mit der Corona-Pandemie wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt.

Im Rahmen der Corona-Krise wird die degressive AfA 2020 wieder eingeführt. Nähere Informationen finden Sie HIER.

Seit dem 1. Januar 2009 kommen Selbstständige wieder in den Genuss einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA), häufig auch nur "Abschreibung" genannt. Sie beträgt 25 Prozent (bis 31. Dezember 2007: 30 Prozent) und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Absetzung für Abnutzung. Die degressive AfA gehört zum geplanten Konjunkturprogramm und ist auf zwei Jahre befristet, gilt also für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2010.

Zudem darf die neue degressive AfA nur für Wirtschaftsgüter genutzt werden, die teurer als 1.000 Euro waren. Hintergrund: Anschaffungen bis 150 Euro lassen sich als so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben. Für Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 Euro ist die Sammelposten-Regelung verpflichtend.

Steuervorteil: Die degressive Abschreibung entspricht dem tatsächlichen betrieblichen Werteverzehr. Dieser Werteverzehr liegt in den ersten Jahren nach Kauf höher und sinkt mit zunehmendem Alter. Somit verfügen Unternehmen, die die degressive Abschreibung nutzen, über mehr flüssige Geldmittel.

Zusätzlich zur degressiven Abschreibung dürfen kleine und mittlere Unternehmen zeitlich befristet bis 2010 eine 20-prozentige Sonderabschreibung nutzen.

Der Clou: Die Bundesregierung hat die Größenklassen angehoben. Dadurch kommen mehr Firmen in den Genuss der Sonderabschreibung. Die Grenze für Betriebsvermögen, die im Fall bilanzierender Unternehmen maßgeblich ist, wurde um 100.000 Euro auf 335.000 Euro angehoben. Für Unternehmen, die keine Bilanz aufstellen (so genannte "Einnahme-Überschuss-Rechner, EÜR"), ist der Gewinn maßgeblich. Diese Grenze wurde ebenfalls um 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft steigen der Wirtschaftswert und der Ersatzwirtschaftswert um 50.000 Euro auf 175.000 Euro.

Ab 2009 können die Unternehmen die Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent für ein Wirtschaftsgut in dem Jahr beanspruchen, in dem sie es angeschafft oder hergestellt haben. Alternativ können sie die 20-prozentige Abschreibung auf einen Zeitraum von 5 Jahren verteilen. Die Sonderabschreibung ist zusätzlich zur zeitgleich eingeführten degressiven Abschreibung möglich. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 Prozent des Kaufpreises abgeschrieben werden können.

Steuer-Fazit: Größere Investitionen lohnen sich ab 2009 erheblich. Durch die Sonderabschreibung und die degressive Absetzung für Abnutzung machen Sie 45 Prozent des Kaufpreises Steuern mindernd geltend.

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