Kfz-Steuer: Geländewagen-Fahrer haben neue Chance auf Erstattung

vom 05. März 2008 (aktualisiert am 14. Februar 2012)
Von: Lutz Schumann

Einige Steuerexperten und eine Reihe von Finanzgerichten vertreten die Auffassung, dass der Wegfall des Steuerprivilegs für schwere Pkw nicht mit der EU-Richtlinie zum Verkehrsrecht vereinbar ist. Endgültig zu entscheiden haben nun der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: IX R 26/07) und der Europäische Gerichtshof (EuGH). Betroffene Kfz-Besitzer sollten umgehend Einspruch gegen ihren Kfz-Steuerbescheid einlegen. Nur so erhalten sie die zu viel gezahlte Steuer erstattet, falls der BFH in ihrem Sinn entscheidet. Gleichzeitig riskieren sie nichts. Die Kfz-Steuer ist bis zu einem Urteil voll zu bezahlen. Obwohl der BFH die Steueränderung im Jahr 2007 für rechtens hielt (Aktenzeichen: VII B 333/05), lohnt sich ein Einspruch.

Hintergrund: Kurz nach Weihnachten 2006 verschärfte der Gesetzgeber die Besteuerung schwerer Pkw, und zwar rückwirkend ab Mai 2005. Durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung ist für die Kfz-Steuer nicht mehr die Grenze von 2,8 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts maßgebend. Vor der Änderung wurden schwere Fahrzeuge wie der "X5" von BMW oder der Porsche "Cheyenne" steuerlich wie Lkw behandelt und kosteten deshalb nur 172 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Jetzt werden die Fahrzeuge nach "Beschaffenheitskriterien" wie Bauart oder äußerem Erscheinungsbild beurteilt. Die drastischen Folgen: Werden Geländewagen und Großraum-Limousinen als Pkw eingestuft, müssen ihre Besitzer je nach Euro-Klassen-Einstufung kräftig draufzahlen. Beim Diesel sind das bis zu 37,58 Euro je 100 Kubikzentimeter und beim Benziner maximal 35,36 Euro. Ein Toyota "Landcruiser" kostet damit pro Jahr 1.127 Euro statt vorher 172 Euro. Diese Verteuerung um über 500 Prozent trifft auch die Fahrer von offenen Kleintransportern (Pick-up) sowie Kleinbussen, Wohnmobilen und Vans mit bis zu acht Sitzplätzen.

Die Zukunftsaussichten: Der ganze Streit wird wahrscheinlich in einem Jahr ein Ende haben. Der Gesetzgeber plant, die Kfz-Steuer ab 2009 statt auf die Größe des Hubraums auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) zu beziehen. Die Abgabe würde künftig also schadstoffabhängig bemessen. Dies soll einen stärkeren Anreiz für klima- und umweltschonenden Fahrzeuge schaffen.

Steuer-Tipp: Mit einem Online-Kfz-Steuerrechner der Finanzverwaltung können Sie die aktuelle Abgabe im Internet ausrechnen lassen.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Arbeitnehmer, Familie, Firmenwagen, Freiberufler, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer), Rentner, Selbstständige, Unternehmer