Keine Lohnsteuerkarte mehr ab 2011

vom 04. November 2008 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Ab 2011 wird es voraussichtlich keine Lohnsteuerkarte aus Papier mehr geben. Der Gesetzgeber will diese durch das elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" ersetzen. Arbeitnehmer brauchen dann ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte mehr vorzulegen. Stattdessen teilen sie ihm ihr Geburtsdatum und ihre Steuer-Identifikationsnummer mit.

Anhand dieser Informationen ruft der Arbeitgeber online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Daten ab, die für die Lohnsteuer erforderlich sind. In der elektronischen Lohnbuchhaltung verarbeitet er sie direkt weiter. Das Lohnsteuerverfahren wird dadurch erheblich vereinfacht.

Am Jahresende übermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung für seine Mitarbeiter ebenfalls online an das BZSt. Die Finanzämter erhalten die Steuerdaten automatisch vom BZSt. Die Arbeitnehmer brauchen ihrem Finanzamt also keine Lohnsteuerkarte mehr einzureichen. Sie bekommen lediglich zum Überprüfen einen Ausdruck ihrer Steuerdaten.

Wie das elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" genau ablaufen soll, ist noch nicht bekannt. In einer Vorstufe dieses Online-Verfahrens müssen Arbeitgeber bereits seit 1. Januar 2004 die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an den Fiskus übermitteln.

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