Kapitalanleger: Beitritt zu geschlossenen Fonds im Ausland sofort melden

vom 22. April 2008 (aktualisiert am 04. August 2012)
Von: Lutz Schumann

Wenn Anleger einem ausländischen geschlossenen Fonds beitreten, müssen sie dies innerhalb eines Monats ihrem Finanzamt melden. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover hat in einem aktuellen Schreiben ihre Betriebsprüfer darauf hingewiesen, verstärkt auf diese Anzeigepflicht zu achten und aufgedeckte Versäumnisse an die Steuerfahndung zu melden (Aktenzeichen: S 0320 - 46 - StO 142).

Diese Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) ist wenig bekannt und wird in Fondsprospekten kaum erwähnt. Wer ihr nicht, unvollständig oder verspätet nachkommt, begeht nach § 138 AO eine Steuergefährdung. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld und Zwangsmitteln bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann.

Als anzeigepflichtige Sachverhalte bei Auslandsbeziehungen gelten

  • der Erwerb,
  • eine Veränderung der Beteiligungsquote und
  • ein Verkauf der Anteile.

Steuer-Tipp: Melden Sie als Kapitalanleger Ihren Beitritt zu einem geschlossenen ausländischen Fonds innerhalb eines Monats mit dem Vordruck BZSt-2 (PDF, Größe: 16 Kilobyte).

Übrigens: Der Fiskus darf nichts dagegen haben, wenn Sie einmal monatlich alle meldepflichtigen Ereignisse eines Kalendermonats gesammelt anzeigen (BMF-Erlass vom 19. März 2003, Aktenzeichen: IV B 4 - S 1300 - 109/03 - Tz. I c, letzter Absatz).

Achtung! In dem Vordruck BZSt-2 müssen Sie nicht nur die soeben erworbenen Fondsanteile eintragen, sondern auch die Summe aller zum Zeitpunkt der Meldung gehaltenen Auslandsbeteiligungen.

Das Finanzamt schickt eine Kopie Ihrer Meldung über einen Fondsbeitritt an die "Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen", kurz IZA. Diese Behörde sammelt zentral alle Informationen über steuerlich relevante Auslandssachverhalte. Besonderes Interesse hat die IZA an Briefkastengesellschaften, Steueroasen und Beziehungen von Personen mit Sitz im In- und Ausland. Die Informationen fließen in die interne und nach Ländern geordnete ISI-Datenbank. Finanzbeamte recherchieren in dieser Datenbank. Außerdem holt die IZA bei Bedarf zusätzliche Informationen bei anderen Behörden im In- und Ausland ein.

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