Jetzt prüfen: Viele Kfz-Steuerbescheide nach Umstellung falsch

vom 27. August 2014 (aktualisiert am 02. Oktober 2014)
Von: Carsten Wegner

In den vergangenen Monaten haben viele Autohalter zu viel Kraftfahrzeugsteuer bezahlt. Der Zoll hat zu hohe (aber auch zu niedrige) Beträge im Kfz-Steuerbescheid festgesetzt und vom Konto abgebucht. In der Redaktion des Steuer-Schutzbriefs gingen kurze Anfragen zu diesem Thema ein. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) berichtete im Juni 2014 über zahlreiche Fehler. Ein erster Artikel über die Häufigkeit erschien am 29. April 2014 in der Printausgabe des Westfalen-Blatts in Bielefeld.

Lang bekannt - doch so aktuell wie nie

In den ersten Monaten 2014 waren nur Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen betroffen, jetzt schwappt das Problem auf ganz Deutschland über. Grund dafür ist eine schrittweise Umstellung, die in diesen drei Ländern begann: Anstelle der örtlichen Finanzämter soll der Zoll die Kraftfahrzeugsteuer erheben und vollstrecken. Zuständig ist er schon seit 1. Juli 2009, jetzt wurden auch die Daten und Aufgaben übertragen.

Doch die EDV-Systeme von Zoll und Finanzämtern passten nicht vollständig zusammen. Die Mitarbeiter mussten Daten von Hand übertragen. Durch die Umstellung entstanden Fehler. Der bekannteste: Neu angemeldete Autos wurden als Oldtimer verbucht und mit 191 Euro besteuert. Das kann für den Halter günstig sein, doch Käufer von Kleinwagen zahlen drauf.

Der schrittweise Übergang ist mittlerweile in allen Ländern abgeschlossen - und die Beschwerden sind aus ganz Deutschland zu hören. In den Kommentaren zum Artikel bei motor-talk.de klagt zum Beispiel ein Nutzer:

"Ich sollte für einen PKW 2x Steuern zahlen. Einmal wollte das Zollamt in Kiel Kohle sehn und einmal wollte das Zollamt Bremen kassieren. Kiel hatte abgebucht und Bremen drohte mir mit Stilllegung."

Ein anderer Nutzer von "Motor-Talk" schreibt, ihm sei die Kfz-Steuer eines anderen Fahrzeughalters abgebucht worden. Im Gespräch mit seinem Zollamt habe er erfahren, die Lastschriftdaten vom Finanzamt seien falsch übertragen und zugeordnet worden.

Checkliste: Was tun?

Wie Sie Ihren Kfz-Steuerbescheid prüfen, was Sie tun sollten und was nicht:

  • 1. Prüfen Sie jetzt mit dem kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner, ob der festgesetzte Betrag in Ihrem Kfz-Steuerbescheid oder auf dem Kontoauszug stimmt.
  • 2. Wenn Sie das Fahrzeug schon länger fahren, können Sie zum Vergleich auch den letztjährigen Steuerbescheid oder Abbuchungsbeleg heraussuchen.
  • 3. Falls der Zoll eine zu niedrige Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt oder abgebucht hat, brauchen Sie nichts zu tun. Das Zollamt wird sich bei Ihnen melden und den Fehler berichtigen. (Falls nicht, dürfen Sie das Geld nach vier abgelaufenen Kalenderjahren behalten. Sie sind nicht dazu verpflichtet, auf einen Fehler hinzuweisen.)
  • 4. Falls der Zoll eine zu hohe Kfz-Steuer abgebucht hat, rufen Sie beim Zollamt an oder stellen Sie einen schlichten Antrag auf Änderung wegen eines offensichtlichen Fehlers.
  • 5. Falls wie oben beschrieben der Adressat falsch ist und es sich nicht um Ihr Auto handelt, dann ist der Bescheid so fehlerhaft, dass er nichtig ist. Er entfaltet keine Wirkung, Sie sind nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Bescheid wird aufgehoben und ein neuer erlassen.
  • 6. Sie brauchen keinen Einspruch einzulegen. Ein einfacher Antrag auf Änderung reicht aus. Viele Medien geben zwar den Tipp, dem Kfz-Steuer-Bescheid unbedingt innerhalb eines Monats zu widersprechen, sicherheitshalber sogar per Einschreiben mit Rückschein. Doch dieser Aufwand ist übertrieben, weil es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt (wegen eines maschinellen Fehlers). Hier gilt nicht die Monatsfrist, sondern die Verjährungsfrist: 4 volle Kalenderjahre nach Ausstellung des Steuerbescheids. Der Einspruch ist lediglich etwas sicherer und hat den Vorteil, dass Sie eine Aussetzung der Vollziehung beantragen können.
  • 7. Beantragen Sie eine Aussetzung der Vollziehung. Wenn das Amt Ihrem Antrag entspricht, brauchen Sie den geforderten Betrag bis zur Entscheidung über den Einspruch nicht zu zahlen.
  • 8. Ohne Aussetzung der Vollziehung müssen Sie den geforderten Betrag überweisen oder die Abbuchung vom Konto hinnehmen. Denn der Verwaltungsakt ist in der Welt und besteht so lange, bis das Amt ihn ändert oder aufhebt.
  • 9. Nach einem Einspruch wird das Zollamt den Fehler durch Abhilfe erledigen. Es folgt kein Schriftwechsel wie bei anderen Einsprüchen.

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