Jahresbescheinigung der Banken richtig nutzen (Steuererklärung 2008 Kapitalanleger)

vom 20. Oktober 2009 (aktualisiert am 22. September 2014)
Von: Lutz Schumann

Als Anleger sollten Sie für Ihre Steuererklärung die so genannte zusammenfassende Bescheinigung nutzen, die Sie seit 2006 von Ihrem inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitut erhalten, also zum Beispiel von einer Bank oder Fondsgesellschaft. Im Unterschied zu den früher üblichen Bescheinigungen listet das Kreditinstitut darin Ihre Gesamteinnahmen nach Zinsen und Dividenden getrennt auf. Bei Wertpapierverkäufen und Termingeschäften wird jede einzelne Transaktion samt Anschaffungskosten und Verkaufserlös getrennt aufgeführt.

Wertpapiergeschäfte außerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist sind in der Jahresbescheinigung nicht enthalten.

Die zusammenfassenden Bescheinigungen sind ähnlich aufgebaut wie die Steuerformulare KAP, AUS und SO. Neben jedem Betrag steht, in welche Zeile auf welchem Steuerformular Sie ihn übertragen müssen.

Download-Hinweis: Sie finden ein amtliches Muster zum Download in diesem weiterführenden Artikel über die zusammenfassende Jahresbescheinigung.

Achtung: Wenn Sie mehrere Bankverbindungen oder Depots nutzen, dann müssen Sie die Zahlen in den Zeilen jeder einzelnen Jahresbescheinigung zunächst addieren, bevor Sie die Gesamtsumme in die Finanzamtsformulare übertragen!

Aufstellung erleichtert die Arbeit

Steuer-Tipp: Erstellen Sie eine gesonderte Liste, in die Sie sämtliche Einnahmen (Zinsen und Dividenden) und die abgezogenen Steuern (Zinsabschlag-, Kapitalertrag-, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag) für jedes Ihrer Konten und Depots eintragen. Sie erleichtern Ihre Arbeit, wenn Sie die Liste mit einer Tabellenkalkulation erstellen. Die Software rechnet die Beträge aus den einzelnen Zellen automatisch zusammen.

Download-Hinweis: Der Steuer-Schutzbrief hat eine kostenlose Mustertabelle für Kapitaleinkünfte erstellt, in die Sie nur noch Ihre Daten eintragen müssen.

Fügen Sie diese Aufstellung sowie die Bankformulare im Original Ihrer Steuererklärung bei. So kann der Finanzbeamte Ihre Angaben auf einen Blick prüfen und abhaken. Das erleichtert ihm die Arbeit, bewahrt Sie vor zeitaufwändigen Rückfragen und sichert Ihnen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung.

Prüfen Sie die Angaben in der Jahresbescheinigung!

Die Jahresbescheinigungen der Banken enthalten häufig Fehler, durch die Ihnen ein Schaden von mehreren 100 oder gar 1.000 Euro entstehen kann. Übernehmen Sie die Bankdaten daher nicht ungeprüft! Vergleichen Sie alle Angaben mit Ihrer Kauf- und Verkaufsabrechnung! Beim Steuer-Schutzbrief lesen Sie, welche die 5 wichtigsten Fehler in den Jahresbescheinigungen sind.

Hinweis: Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag gestellt haben, benötigen Sie zusätzliche Informationen für Ihre Steuererklärung. Diese finden Sie in der Erträgnisaufstellung, die die meisten Banken gegen eine Gebühr von 1,50 bis 3 Euro erstellen.

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