Immobilienverkauf: Schuldzinsen abziehen

vom 08. Februar 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wer innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist eine Immobilie mit Gewinn verkauft und deshalb Spekulationssteuer zahlen muss, kann im Gegenzug Grundstückskosten und Schuldzinsen für Kredite abziehen. Dies ist selbst dann erlaubt, wenn der Eigentümer die Immobilie ursprünglich selbst nutzen wollte. Er darf seine Kosten ab dem Zeitpunkt geltend machen, an dem er sich zum Verkauf entschlossen hat, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: X R 22/00).

Steuer-Tipp: Sie weisen Ihre Verkaufsabsicht nach, indem Sie Zeitungsanzeigen, Maklerverträge und/oder Zeugenaussagen von Interessenten einreichen.

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