Haftung: Mandantenrundschreiben ersetzen keine Beratung

vom 06. Oktober 2008 (aktualisiert am 13. März 2019)
Von: Lutz Schumann

Mandanten von Steuerberatern und Rechtsanwälten haben ein Recht auf eine konkrete, individuelle Beratung. Berater können eine Beratung nicht durch regelmäßige Mandantenrundschreiben oder andere schriftliche Informationen ersetzen.

Der Fall: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gab der Schadenersatzklage eines Ehepaars in Höhe von rund 16.000 Euro statt (Aktenzeichen: I-23 U 64/07). Die Kläger hatten ihre Steuerberaterin verklagt, weil diese sie nicht auf steuerrechtliche Änderungen bei der privaten Nutzung von Firmenwagen hingewiesen hatte und das Ehepaar deshalb höhere Steuern zahlen musste.

Die Steuerberaterin verteidigte sich mit dem Hinweis, sie habe unter anderem auf ein entsprechendes Merkblatt hingewiesen. Doch die OLG-Richter gaben dem Ehepaar Recht. Solche allgemeinen Hinweise genügten nach ihrer Ansicht nicht. Die Steuerberaterin hätte die konkreten Auswirkungen der Steueränderung für das Ehepaar prüfen und dieses dann individuell beraten müssen.

Steuer-Tipp 1: Dieses Urteil gilt nicht nur für Steuerberater sondern auch für Rechtsanwälte.

Steuer-Tipp 2: Auch wenn Rechtsanwälte und Steuerberater eine Bringschuld in Sachen Beratung haben, sollten Sie sich nicht darauf verlassen! Denn auch Fachleute können nicht alles wissen! Sprechen Sie daher Ihre(n) Berater gezielt auf Informationen an, die für Sie interessant sein könnten. Dieser Austausch und der verbesserte Informationsfluss zwischen Berater und Mandant ist übrigens eins der Ziele des Steuer-Schutzbriefs.

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