GmbH-Anteilsverkauf auch an Angehörige wie unter fremden Dritten

vom 09. September 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Auch wenn Sie Ihre GmbH-Anteile für null Euro an Angehörige verkaufen, müssen Sie den Vertrag dennoch wie unter fremden Dritten schließen, entschied das Finanzgericht Saarland (Aktenzeichen: 1 K 25/01). Andernfalls gilt die Übertragung als Schenkung, wodurch der Verkäufer keinen steuerlich verrechenbaren Verlust geltend machen kann.

Die Voraussetzungen für den Null-Euro-Verkauf:

  • Der Vertrag ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen.
  • Er regelt die künftige Zahlungsverpflichtung, zum Beispiel durch einen Vermögensstatus.
  • Er klärt außerdem die verbleibenden Risiken und verdeckten Werte der GmbH, vor allem den Verlustvortrag.
  • Der Vertrag wird wie unter Fremden üblich umgesetzt.

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