Gewinnerzielungsabsicht: Immobilienfonds nicht zu früh verkaufen

vom 02. Dezember 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wenn Sie Ihre Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds innerhalb von 5 Jahren verkaufen, streicht das Finanzamt im Nachhinein die Verluste, die Sie bis dahin geltend gemacht haben. Denn bei solch einer kurzen Frist könne es sich nicht um die Absicht handeln, Gewinne zu erzielen, sondern nur um Liebhaberei, argumentiert der Fiskus. Mit dieser harten Auffassung setzt die Oberfinanzdirektion Düsseldorf (Aktenzeichen: 2253 A – St 214 – D) ein älteres Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Einkunftserzielungsabsicht um.

Steuer-Tipp: Sprechen Sie vor dem Verkauf eines geschlossenen Immobilienfonds unbedingt mit Ihrem Steuerberater!

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