Getrennte Konten für Geschäft und Privatleben

vom 08. Februar 2006 (aktualisiert am 14. Juni 2017)

Auch wenn Sie nur gelegentlich betriebliche Gelder über Ihr Privatkonto laufen lassen, geht das Finanzamt von einem geschäftlichen Konto aus. Die ärgerliche Folge: Sie müssen die Rechnungen sämtlicher Einnahmen und Ausgaben aufbewahren und bei einer Prüfung auf Verlangen aushändigen. Sie müssen also private Rechnungen archivieren, die Sie bei strikt getrennten Konten beliebig hätten entsorgen dürfen. Sind die Unterlagen nicht ordnungsgemäß, darf das Finanzamt geschäftliche Einnahmen hinzuschätzen, wie das Finanzgericht (FG) Saarland entschied (Aktenzeichen: 1 K 141/01).

Steuer-Tipp: Sparen Sie sich diesen Ärger und geben Sie dem Fiskus keinen Einblick in Ihr Privatleben. Richten Sie ein privates und ein geschäftliches Konto ein und trennen Sie beide strikt.

Steuer-Anzeige: Fall Sie noch kein gesondertes Konto haben, eignet sich das kostenloseGirokonto der Norisbank. Sie können dieses Konto auch als Guthabenkonto bekommen - zum Beispiel bei mangelnder Bonität oder als Schutz vor einer Kontopfändung durch das Finanzamt. Stellen Sie jetzt zumindest eine unverbindliche Anfrage, welches Giro- oder Guthabenkonto für Sie passt und entscheiden Sie dann.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Belege, Freiberufler, Konto, Selbstständige, Überwachung & Kontrolle, Unternehmer