Geldfalle Krankenversicherung: Kein Krankentagegeld ab 2009

vom 17. November 2008 (aktualisiert am 13. Oktober 2009)
Von: Lutz Schumann

Alle Selbstständigen und Freiberufler, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, verlieren ab 2009 ihren Anspruch auf Krankengeld. Fatal: Viele der Versicherten wissen gar nicht, dass sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ab 2009 ohne Geld dastehen. Denn einige Krankenkassen informieren ihre Mitglieder nur schleppend über die Gesetzesänderung und den damit verbundenen Wegfall des Krankengelds. Für Arbeitnehmer ändert sich übrigens nichts.

Hintergrund: Am 1. Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft. Dann gilt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auf 14,6 Prozent festgelegt, zuzüglich die von den Versicherten allein zu tragenden 0,9 Prozent.

Durch den Gesundheitsfonds entfällt der erhöhte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das aber bedeutet: Von den rund 1,5 Millionen freiwillig Versicherte haben alle Selbstständigen und Freiberufler ab 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

Was tun als freiwillig Krankenversicherter?

Als freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung verfügen Sie ab 1. Januar 2009 über die beiden folgenden Lösungsmöglichkeiten:

Ausweg 1: Sie bleiben mit der so genannten Grundpauschale in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert und schließen gegen eine zusätzliche Prämie den neuen Wahltarif ab.

Ausweg 2: Sie schließen bei einer privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeld- oder Krankenvollversicherung ab.

Achtung! Wenn Sie den neuen Wahltarif bei Ihrer oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse abschließen, binden Sie sich für drei Jahre. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder zu einer privaten Krankenversicherung ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen.

Steuer-Tipps für Krankenversicherte

Steuer-Tipp 1: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Fortführung Ihres Krankentagegeldes! Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich ein Angebot für den Krankentagegeld-Wahltarif machen. Sagt Ihnen das Angebot nicht zu, sprechen Sie andere gesetzliche Krankenkassen an.

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bieten Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Erkrankung. Das Krankengeld soll wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt werden, gerechnet ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Krankenversicherungen.

Steuer-Tipp 2: Für Selbstständige ist die private Krankenversicherung eine Alternative. Vorausgesetzt, sie sind jung und haben keine nennenswerten Vorerkrankungen. Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen prüfen die privaten vor der Aufnahme die Gesundheit des Interessenten. Zudem unterscheiden sich die Privattarife erheblich. Faustregel: Je älter der Versicherte ist und je früher das Krankentagegeld gezahlt werden soll, desto teurer wird es.

Steuer-Tipp 3: Bedenken Sie, dass Sie bei Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung eventuell ihren Ehepartner und Kinder gesondert versichern müssen, was die Kosten erhöht.

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