Finanzamt muss Spendenbescheinigung akzeptieren

vom 10. September 2002 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Finanzamt muss Zuwendungsbestätigungen von Vereinen, Verbänden und anderen gemeinnützigen Organisationen, früher Spendenbescheinigungen genannt, stets anerkennen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: XI R 30/01). Die Spender erleiden also niemals einen steuerlichen Schaden, wenn der Verein bei der Zuwendungsbestätigung einen Fehler macht.

Bei falschen Zuwendungsbestätigungen haftet zunächst der Verein. Er muss dem Finanzamt die entgangene Steuer zurückzahlen. Dafür werden pauschal 30 Prozent des gespendeten Betrags angesetzt. Hinzu kommen 15 Prozent des Spendenbetrags, falls der Spender ein Gewerbebetrieb oder ein gewerbesteuerpflichtiger Selbstständiger war.

Der Verein, genauer gesagt dessen Mitglieder, können sich das Geld vom Vorstand zurückholen, falls dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

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