2.2.: Fahrtenbuch-Methode (Urlaubs-Privatvorteil ermitteln)
Sie halten elektronisch oder auf Papier genau nach, wie viele Kilometer Sie privat und dienstlich mit dem Dienstwagen fahren. Am Ende des Jahres steht fest, zu welchem Anteil an den Gesamtkilometern Sie privat gefahren sind. Damit steht auch fest, welchen Anteil an den jährlichen Gesamtkosten aus Sprit, Versicherung, Kfz-Steuer, Verschleiß etc. Sie privat verursacht haben.
Dieser ermittelte Anteil an den Gesamtkosten ist zugleich Ihr genau errechneter geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens. Sie müssen diesen Betrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, wobei Sie vorher Ihre Eigenbeteiligung abziehen dürfen, die Sie bereits an Ihren Arbeitgeber gezahlt haben.
Nachteil der Fahrtenbuchmethode: Sie müssen fürs gesamte Jahr jede Fahrt mit genau diesem Dienstwagen exakt dokumentieren - und zwar zeitnah, also direkt nach jeder Fahrt. Bei betrieblichen Fahrten sind Ziel und Gesprächspartner anzugeben. Bei privaten Fahrten reichen Zeitpunkt und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt aus, es wird also nicht nach den einzelnen Stationen gefragt. Für die Urlaubsreise bedeutet dies ganz einfach: Bevor Sie losfahren, tragen Sie Datum, Zeit und Kilometerstand ein. Das Gleiche machen Sie, wenn Sie nach 14 Tagen wieder zu Hause ankommen sind. Der gesamte Urlaub zählt als eine private Fahrt.
Vorteil der Fahrtenbuchmethode: Sie sind nicht aufs Fahrtenbuch festgelegt, selbst wenn Sie eins führen. Sie können sich in Ihrer Steuererklärung immer noch für die Ein-Prozent-Methode entscheiden.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Dienstwagen im Urlaub
- 2.: Privat veranlasste Urlaubs-Fahrtkosten feststellen
- 2.1.: Ein-Prozent-Methode (Urlaubs-Privatvorteil ermitteln)
- 2.2.: Fahrtenbuch-Methode (Urlaubs-Privatvorteil ermitteln)
- 2.3.: Vergleich: Welche Abrechnungsmethode des Dienstwagens im Urlaub ist günstiger?
- 2.4.: Beispielrechnung: Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode?
- 3.: Urlaub: Dienstwagen-Steuer ermitteln
- 4.: Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub
- 5.: Fragen und Antworten zum Dienstwagen im Urlaub
- 6.: Fazit: Dienstwagen + Urlaub ist steuerlich kein Problem
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Fahrtenbuch
