Elterngeld steuerfrei oder nicht?

vom 27. Juni 2008 (aktualisiert am 07. Mai 2016)

Das Bundesfinanzministerium (BMF) antwortet auf Unsicherheiten der Steuerzahler, ob das Elterngeld steuerfrei ist oder nicht. Die Kurzfassung: Grundsätzlich ist der Zuschuss vom Staat steuerfrei, nur leistungsfähige Eltern müssen ihn indirekt versteuern.

Die ausführliche Erklärung: Das Elterngeld ist niemals direkt zu versteuern. Stattdessen unterliegt es dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es erhöht den persönlichen Steuersatz des Empfängers. Dieser Steuersatz wird auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte angewandt. Dadurch bittet der Staat Eltern mit hohem Einkommen stärker zur Kasse als Eltern mit niedrigem Einkommen. Er richtet sich also nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien.

Trotz des höheren Steuersatzes durch den Progressionsvorbehalt zahlen Eltern insgesamt weniger Steuern als vor der Geburt des Kinds. Manche Familien verfügen mit dem Elterngeld über ein höheres Gesamteinkommen als vorher.

Nähere Infos und Steuertipps zum Elterngeld

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