Einspruch gegen hohe Grunderwerbsteuer einlegen

vom 08. März 2010 (aktualisiert am 10. Juni 2013)
Von: Lutz Schumann

Wenn Sie Geld sparen möchten, lesen Sie bitte unsere aktuellen 7 Tipps zum Senken der Grunderwerbsteuer (GrESt). Über die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist dies jedoch nicht mehr möglich, da der Bundesfinanzhof die GrESt abgesegnet hat. Die Hinweise und der Einspruch auf dieser Seite sind daher veraltet. Unter obigem Link finden Sie bessere Hilfe.

Aktualisierung: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Grunderwerbsteuer weder für sich allein noch im Zusammenspiel mit der Abschaffung der Eigenheimzulage gegen die Vorgaben der Verfassung verstößt (Aktenzeichen: II R 04/99). Die Begründung der Richter: Die Besteuerung des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums ist weder dem Grund noch der Höhe nach verfassungsrechtlich bedenklich. Zumal die Kläger selber eingeräumt hatten, dass von einer erdrosselnden Wirkung der Grunderwerbsteuer auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage keine Rede sein könne.

Wir vom Steuer-Schutzbrief bedauern, dass dieser Artikel und das Musterschreiben unseren Lesern letztlich nicht geholfen haben. Jedoch ist ein Einspruch fast immer sinnvoll, da er kein Geld kostet, risikolos ist und sich der Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht sicher voraussagen lässt. Steuerzahler können ein für sie positives Urteil meist nur dann nutzen, wenn sie rechtzeitig Einspruch eingelegt und ihren Steuerbescheid dadurch offen gehalten haben.

Zum entschiedenen Fall: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Höhe der Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: II R 4/09). Bei einem steuerzahlerfreundlichen Urteil hätten Käufer einer Immobilie mehrere tausend Euro gespart. Vorausgesetzt, sie legten innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid ein.

Im zu entscheidenden Fall hatte das klagende Ehepaar 2007 eine Immobilie gekauft und einen Grunderwerbsteuerbescheid über 12.000 Euro erhalten. Die Eheleute beantragten daraufhin, die Grunderwerbsteuer nicht auf 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage festzusetzen, sondern auf 2 Prozent. Der Satz von 3,5 Prozent sei erdrosselnd. Dabei beriefen sie sich ausgerechnet auf einen früheren abschlägigen BFH-Beschluss: Im Jahr 2003 hatte der BFH zwar entschieden, die deutsche Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent sei zu dulden (Aktenzeichen: II B 34/02, nicht veröffentlicht). Die Richter sagten aber auch, die Steuer sei nur deshalb nicht "erdrückend", weil die Eigenheimzulage die Belastung ausgleiche.

Da die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 weggefallen ist, sieht das Ehepaar genug Angriffsfläche, um die Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer erneut anzuzweifeln. In der Fachliteratur bezeichnen die Autoren die Argumente als schlüssig und räumen der Klage Aussicht auf Erfolg ein. Der Fall wird sicher bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Steuer-Tipp: Legen Sie als Käufer eines selbstgenutzten Hauses oder Wohnung Einspruch gegen Ihren Grunderwerbsteuerbescheid ein. Berufen Sie sich dazu auf das anhängige BFH-Verfahren mit dem Aktenzeichen II R 4/09. Nur so profitieren Sie später von einem Urteil zugunsten der Immobilienbesitzer. Ein solcher Einspruch ist kostenlos und risikofrei. Sie können sich bei uns ein kostenloses Musterschreiben herunterladen (Word-Datei, Größe: 30 KB).

Wer seinem Grunderwerbsteuerbescheid widerspricht, muss dennoch die Steuer entrichten. Das Finanzamt gewährt hier keine "Aussetzung der Vollziehung" (Oberfinanzdirektion Münster, Kurzinformation Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern Nummer 5/2009 vom 29. Oktober 2009).

Steigende Grunderwerbsteuer soll leere Länderkassen füllen

Hintergrund: Wer eine Immobilie erwirbt, muss auf den Kaufpreis je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent und 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen. Die 4,5 Prozent sind in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt fällig. Das Land Bremen hat angekündigt, seinen Prozentsatz ebenfalls zu erhöhen. Angesichts leerer Haushaltskassen ist in Deutschland allgemein mit steigenden Grunderwerbsteuern zu rechnen.

Bei einem 250.000 Euro teuren Haus zahlen die Käufer je nach Bundesland 8.750 oder 11.259 Euro Grunderwerbsteuer ans Finanzamt. Diese hohe Steuer führt dazu, dass Deutschland im europäischen Vergleich die höchsten Nebenerwerbskosten beim Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung hat. Allein die Grunderwerbsteuer ist höher als sämtliche Nebenkosten in Großbritannien.

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