Einführung Spekulationsgewinne: Verluste nutzen, Steuern sparen

vom 26. Juni 2008 (aktualisiert am 08. Mai 2016)
Von: Lutz Schumann

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer auf kurzfristige private Veräußerungsgewinne (§§ 22 und 23 Einkommensteuergesetz, EStG). Unter "private Veräußerungsgeschäfte" fallen Geschäfte mit Grundstücken, Immobilien, Wertpapieren und anderen Wirtschaftsgütern.

Die gesetzlich geregelten Spekulationsfristen, also die Zeitspanne zwischen Erwerb und Veräußerung, betragen:

  • bei Grundstücken und Immobilien: 10 Jahre
  • bei Wertpapieren: 1 Jahr

Alle Gewinne innerhalb dieser Fristen sind steuerpflichtig, sofern sie die Freigrenze von 512 Euro pro Jahr übersteigen. Wie hoch die Spekulationssteuer auf diese Gewinne ist, hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab.

Wie Sie die einjährige Spekulationsfrist richtig berechnen

Bei Wertpapierkäufen und -verkäufen müssen Sie auf das Kaufdatum achten, banktechnisch spricht man vom Handelstag. Den Handelstag lesen Sie von der Bankabrechnung ab.

Steuer-Tipp: Bewahren Sie grundsätzlich Ihre Bankabrechnungen sorgfältig auf, am besten in einem Ordner in der Reihenfolge der Käufe und Verkäufe. Lesen Sie weiter unten, welche wichtigen Informationen Sie diesen Unterlagen entnehmen.

Die Frist berechnen Sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Falls Sie beispielsweise am 20. Oktober 2006 Aktien erworben haben, können Sie diese frühestens am 21. Oktober 2007 steuerfrei veräußern. Wenn Sie die Aktien nur einen Tag früher verkaufen, nämlich am 20. Oktober 2007, dann müssen Sie Ihren Gewinn mit dem Fiskus teilen.

Spekulationsfrist durch Schenkung umgehen?

Es klingt verlockend, die Aktien vorher den Kindern zu schenken, damit der schöne Gewinn steuerfrei bleibt. Der Gesetzgeber hat jedoch vorgesorgt: Die Schenkung ist zwar weder Anschaffung noch Veräußerung, aber der Kaufzeitpunkt des Schenkers wird dem Beschenkten zugerechnet. Aktien zu verschenken, ändert also nichts an der Spekulationsfrist.

Beispiel: Sie haben am 15. März 2005 100 Siemens-Aktien zu 40 Euro gekauft. Die Aktien entwickelten sich gut und notierten am 20. Januar 2006 bei 55 Euro. Wenn Sie die Aktien jetzt verkaufen, müssen Sie wegen des Halbeinkünfteverfahrens (Details siehe weiter unten) die Hälfte Ihres Kursgewinns von 1.500 Euro, also 750 Euro versteuern.

Sie schenken die Aktien Ihren Kindern, welche beim Verkauf 5.500 Euro einstreichen. Aber der Fiskus berechnet die Frist wie folgt:

Handlung Datum
Ihr Kauf 15. März 2005
Schenkung am 20. Januar 2006
Verkauf durch die Kinder 20. Januar 2006

Die Spekulationsfrist läuft bis zum 15. März 2006, Ihre Kinder müssen daher den Spekulationsgewinn von 750 Euro versteuern. Durch diese Schenkung vermeiden Sie nicht die Spekulationsbesteuerung.

Steuer-Tipp: Auch wenn sich die Spekulationssteuer mit diesem Trick nicht umgehen lässt, sollten Sie auch andere Steuervorteile beachten, die sich durch eine Schenkung ergeben:

  • Wenn Ihre Kinder sonst keine Einkünfte haben, bleiben die Gewinne wegen der Grundfreibeträge von 7.664 Euro im Jahr 2006 für Ihre Kinder steuerfrei.
  • Außerdem haben Ihre Kinder eine eigene Freigrenze von 512 Euro für Spekulationsgeschäfte.

Aus diesen Gründen ist es durchaus interessant, durch eine Schenkung von Wertpapieren die Gewinne auf die Kinder zu verlagern.

Wie Sie den Gewinn aus Spekulationsgeschäften ermitteln

Angenommen, Sie haben am 5. Februar 2006 500 BMW-Aktien zu einem Kurs von 30 Euro pro Stück gekauft. Dafür bezahlten Sie aber mehr als 15.000 Euro, denn die Bank berechnete eine Provision von 1 Prozent des Kurswerts, also 150 Euro. Ihre Anschaffungskosten für die Aktien betrugen somit 15.150 Euro. Dies ergibt pro Aktie Anschaffungskosten von 30,30 Euro.

Nachdem der Kurs am 23. Oktober 2006 auf 40 Euro gestiegen war, nahmen Sie Ihren Gewinn mit. Ihre Depotbank überwies 20.000 Euro Kurswert abzüglich 1 Prozent Provision (200 Euro), also landeten 19.800 Euro auf Ihrem Konto.

Ihren Gewinn aus Spekulationsgeschäften errechnen Sie wie folgt:

Posten Betrag
Veräußerungspreis 19.800 Euro
Anschaffungskosten - 15.150 Euro
Spekulationsgewinn 4.650 Euro

Hinweis: Die Bankgebühren erhöhen Ihre Anschaffungskosten oder verringern Ihren Veräußerungserlös. Es handelt sich hierbei um keine Werbungskosten.

Da Sie jetzt wissen, wie Sie den Spekulationsgewinn ausrechnen, erläutere ich Ihnen ein Steuergeschenk des Ex-Bundesfinanzministers Hans Eichel: Im oben genannten Beispiel müssen Sie nicht 4.650 Euro versteuern, sondern nur die Hälfte, nämlich 2.325 Euro. Bei Aktien gilt – ebenso wie bei Dividenden – das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Die angenehme Folge: Sie müssen nur die Hälfte Ihres Spekulationsgewinns versteuern.

Posten Betrag
Ihr Gewinn beträgt 4.650 Euro
steuerpflichtig 2.325 Euro
Steuer * 1.030 Euro
Gewinn nach Steuern 3.620 Euro

* bei 42 Prozent Steuersatz plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer

Allerdings besitzt dieses Steuergeschenk auch einen Nachteil: Im Fall eines Verlusts dürfen Sie nur die Hälfte mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnen.

Merken Sie sich: Bei Spekulationsgewinnen mit Aktien gilt stets das Halbeinkünfteverfahren.

Achtung! Das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht bei anderen Wertpapieren, wie zum Beispiel Aktienanleihen, Aktienzertifikaten, Discountzertifikaten auf Aktien, Aktienoptionsscheinen etc. Der Grund liegt in Ihrer Stellung als Kapitalgeber, denn als Aktionär sind Sie am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt. Erwerben Sie die anderen Wertpapiere, dann sind Sie Fremdkapitalgeber. Deshalb müssen Sie bei all den anderen Wertpapieren den vollen Gewinn versteuern.

Wie Sie von Spekulationsverlusten am meisten profitieren

1. Möglichkeit: Der Verlustvortrag

An der Börse geht es oft auch abwärts. Annahme: Sie erlitten im Jahr 2006 Spekulationsverluste aus Aktien in Höhe von 5.000 Euro; Gewinne erzielten Sie 2006 nicht.

Diesen Spekulationsverlust können Sie zeitlich unbegrenzt vortragen, er geht Ihnen also steuerlich nicht verloren. In späteren Jahren verrechnen Sie die Verluste mit Spekulationsgewinnen.

Wichtig: Um die Spekulationsverluste vorzutragen und mit künftigen Gewinnen zu verrechnen, müssen Sie diese Verluste in Ihrer Steuererklärung 2006 angeben. Das Finanzamt teilt Ihnen dann in einem gesonderten Bescheid die Verluste mit. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Bescheid bei zukünftigen Gewinnen.

2. Möglichkeit: Der Verlustrücktrag

Wir erweitern das Beispiel: Im Jahr 2005 hatten Sie ein so glückliches Händchen mit Ihrer Kapitalanlage, dass Sie einen Spekulationsgewinn von 1.500 Euro versteuerten. Daraus ergibt sich eine noch viel bessere Steuersparmöglichkeit: der Verlustrücktrag. Verrechnen Sie Ihre Verluste des Jahres 2006 mit Ihren Spekulationsgewinnen des Jahres 2005! Der Clou: Dies gilt selbst dann, wenn Ihr Steuerbescheid 2005 schon längst rechtskräftig ist.

Durch das Halbeinkünfteverfahren beträgt Ihr "steuerpflichtiger" Verlust in diesem Beispiel 2.500 Euro. Somit erstattet Ihnen das Finanzamt für das Jahr 2005 775 Euro an Steuern zurück (bei 42 Prozent Steuersatz plus Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer).

Übrigens: Sie können den Gesamtverlust von 2.500 Euro auch verteilen: Tragen Sie zum Beispiel 1.500 Euro in das Jahr 2005 zurück und weitere 1.000 Euro in das Jahr 2007 oder später vor.

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