Düsseldorfer Tabelle 2008: Mehr Geld für Kinder

vom 10. Januar 2008 (aktualisiert am 30. November 2010)
Von: Lutz Schumann

Die Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die ab dem 1. Januar 2008 geltende neue "Düsseldorfer Tabelle" vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für den Kindesunterhalt. Nach der neuen Tabelle steigt der Unterhalt im Durchschnitt um 1,75 Euro pro Monat.

In der Düsseldorfer Tabelle sind die Unterhaltsverpflichtung für alle Einkommen festgeschrieben. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto höher auch der Kindesunterhalt. In der Tabelle sind außerdem die genauen Beträge in den höheren Einkommensgruppen festgesetzt sowie die Unterhaltssätze für volljährige Kinder, die noch im Elternhaus leben.

Die Tabelle bezieht sich auf Schuldner, die gegenüber drei Berechtigten unterhaltspflichtig sind, nämlich einem Ehepartner und zwei Kindern. Wer nur ein Kind zu versorgen hat, sieht in der Tabelle für zwei Kinder nach, aber in der nächsthöheren Einkommensklasse. Der Unterhalt fällt dadurch höher aus. Umgekehrt rutscht ein Versorger von drei Kindern sozusagen eine Einkommensklasse tiefer, zahlt also weniger pro Kind.

Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht rechtlich bindend. Gesetzlich vorgegeben ist für den Kindesunterhalt lediglich, dass er im Verhältnis zu den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen ist. Es ist Aufgabe der Gerichte, den Unterhalt festzusetzen. Dazu richten sie sich im Wesentlichen nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie neu zu fassen, war nötig, da am 1. Januar das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten war. Weitere Informationen zum Unterhaltsrecht gibt es beim Bundesjustizministerium.

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